11Os64/21b—OGH Entscheidung
01. Juni 2021
…im Übrigen auf die Beantwortung einer Rechtsfrage abzielte („keine gefährliche Drohung“), nannte er von vornherein kein taugliches Beweisthema (RIS Justiz RS0099342 [insbesondere T4], RS0130194). [8] Das Beweisziel, (auch) die (weitere) Äußerung sei „aus dem Kontext des gesamten Inhalts gerissen“, wiederum ließ keinen Konnex zum Verfahrenszweck erkennen (siehe…