Verhängung von Zwangsstrafen gegen B* C* GmbH und Geschäftsführer wegen verspäteter Einreichung des Jahresabschlusses—OLG Innsbruck Entscheidung
3R44/24f14. Mai 2024
…2 zweiter und dritter Satz UGB, das die fristgerechte Offenlegung hindert, vor, wenn etwa eine Betriebsprüfung stattfindet und es deshalb zu Verzögerungen kommt (RIS Justiz RS0127070), wenn eine Erkrankung oder das Alter des Geschäftsführers die rechtzeitige Aufstellung oder Einreichung verhindern (OGH 6 Ob 8/12p ErwGr 2.2.; OLG …