Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.
… 2009 begründet es keinen Verfahrensmangel, über die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich ist (RIS Justiz RS0125957). Auch liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn das Berufungsgericht nur auf weitere Beweisergebnisse verweist oder bislang nicht ins Treffen geführte Argumente zur Untermauerung der Richtigkeit der…
…ZPO grundsätzlich keinen Verfahrensmangel darstellt, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen, wenn eine abschließende Sacherledigung auch ohne eine solche Verhandlung möglich ist (RIS Justiz RS0125957). Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm bestehen nicht. Ob (ausnahmsweise) die Durchführung einer Verhandlung geboten gewesen wäre, kann schon deshalb dahingestellt bleiben, weil die Revisionswerberin…
…möglich, stellt es nach dieser Bestimmung keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen, wie der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen hat (RIS Justiz RS0125957). Mit dieser neuen Rechtslage befasst sich die Revisionswerberin nicht. Wenn sie meint, eine mündliche Berufungsverhandlung sei anzuberaumen, wenn eine Partei dies beantragt habe, so ist…
…des rechtlichen Gehörs verstößt ( RS0126298 ); eine Verpflichtung zur Beweiswiederholung oder ergänzung besteht nicht ( RS0126298 [T5]). Das Unterbleiben einer beantragten mündlichen Berufungsverhandlung begründet weder eine Nichtigkeit ( RS0125957 [T1]) noch einen sonstigen Verfahrensmangel, wenn – wie hier – eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich ist ( RS0125957 ). Die mit der Behauptung, das Berufungsgericht…
…Justiz RS0039007). 5. Ist eine abschließende Sacherledigung ohne Berufungsverhandlung möglich, stellt es keinen Verfahrensmangel dar, über die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden (RIS Justiz RS0125957). Soweit die Revisionswerberin dem Berufungsgericht vorwirft, die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils übernommen und deshalb zu Unrecht von der Vereinbarung einer Konkurrenzschutzklausel ausgegangen zu sein, bekämpft…
…ohne eine Berufungsverhandlung möglich, ist es nach § 480 Abs 1 ZPO kein Verfahrensmangel, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957). 2.2. Grundsätzlich kann mit der Behauptung einer unzureichenden Beweiswürdigung der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nicht dargetan werden, sofern sich das Berufungsgericht mit der…
…insgesamt: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO; vgl RIS-Justiz RS0125957). II. Zum Leistungsbegehren der Erstklägerin: Die Erstklägerin macht zusammengefasst geltend, das Berufungsgericht habe die Beweislast für die Verwendung des Heiratsguts zu ihren Lasten unrichtig…
…seinem Ermessen (RIS Justiz RS0126298, RS0127242) ohne Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung (§ 480 ZPO) getroffen hat, liegt darin keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (RIS Justiz RS0125957).…
…ZPO idF des Budgetbegleitgesetzes 2009 keinen Verfahrensmangel darstellt, wenn das Berufungsgericht eine Berufungsverhandlung unterließ, weil die abschließende Sacherledigung auch ohne diese möglich war (RIS Justiz RS0125957). Weiters hat der Oberste Gerichtshof bereits in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass die Frage, welchen Ehepartner das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft und…
…vor, wenn eine abschließende Sacherledigung ohne Durchführung einer Berufungsverhandlung nicht möglich ist (§ 480 Abs 1 ZPO idF BGBl I 52/2009; s RIS Justiz RS0125957). Der Kläger meint zwar, dass ihm damit die Möglichkeit entzogen worden sei, im Rahmen einer mündlichen Befragung an das psychiatrische Sachverständigengutachten von DDr. W***** „…
… ObA 205/14v). Ist die abschließende Sacherledigung ohne Berufungsverhandlung möglich, begründet es auch keinen Verfahrensmangel, wenn die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wird (RS0125957). 2. Das Berufungsgericht nahm von der Prüfung einer kollektivvertraglichen Anspruchsgrundlage nach Maßgabe des Kollektivvertrags der Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt GmbH (VO KV Bord) bzw des…
…11x). Ist die abschließende Sacherledigung wie hier ohne Berufungsverhandlung möglich, begründet es auch keinen Verfahrensmangel, wenn die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wird (RIS Justiz RS0125957). 2. Seit der Neufassung des § 480 ZPO durch das BGBl 2009 ist ein Antrag auf Abhaltung einer Berufungsverhandlung nicht mehr vorgeschrieben…
…begründete, stellt es nach § 480 Abs 1 ZPO idgF auch keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957). 2. Dass sitten bzw treuwidriges Verhalten des Vertragspartners eingewendet werden muss, ist grundsätzlich richtig (6 Ob 546/90). Allerdings genügt es nach der…
…möglich, ist es nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 kein Verfahrensmangel, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957). 2.1. Grundsätzlich ist das überwiegende Verschulden eines Ehegatten an der Zerrüttung der Ehe auszusprechen, wenn der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt (RIS…
…ohne eine Berufungsverhandlung möglich, ist es nach § 480 Abs 1 ZPO kein Verfahrensmangel, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957; zuletzt 9 ObA 141/14x). Die Regelung des § 480 Abs 1 ZPO verstößt nicht gegen Art 6 EMRK (RIS…
…ohne eine Berufungsverhandlung möglich, bildet es keinen Verfahrensmangel nach § 480 Abs 1 ZPO, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957). Die „wirkliche Übergabe“ iSd § 943 ABGB bzw § 1 NZwG (nunmehr NotAktsG) muss sinnfällig nach außen bemerkbar und so beschaffen…
…ohne eine Berufungsverhandlung möglich, ist es nach § 480 Abs 1 ZPO kein Verfahrensmangel, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957; zuletzt 4 Ob 114/14i). Wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf widersprüchliche Feststellungen des Erstgerichts stützt oder bei seiner rechtlichen Beurteilung vom festgestellten…
…2009 stellt es keinen Verfahrensmangel dar, über die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich ist (RIS Justiz RS0125957). Entgegen den Ausführungen in der Revision legte das Berufungsgericht auch begründet und überzeugend dar, warum es die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung nicht für erforderlich hielt…
…für erforderlich hält. Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, begründet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wird (RIS Justiz RS0125957). Die vom Kläger geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt damit insgesamt nicht vor. II. a. Zum Leistungsbegehren: 1. Aufgrund der vom Berufungsgericht…
…ist, steht im Ermessen des Berufungsgerichts. Ist eine abschließende Sachentscheidung ohne Berufungsverhandlung möglich, verwirklicht die Erledigung des Rechtsmittels in nichtöffentlicher Sitzung keinen Verfahrensmangel (RIS Justiz RS0125957; RS0126298; zur Verwertung von Urkunden vgl RIS-Justiz RS0121557). 2. Die Revision vermag nicht schlüssig zu begründen, weshalb eine zwischen den Parteien über den…
…2009 stellt es keinen Verfahrensmangel dar, über die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich ist (RIS Justiz RS0125957). Die den Tatsacheninstanzen obliegende Erörterungspflicht nach § 182 f ZPO soll es den Parteien ermöglichen, ihr Prozessvorbringen unter Berücksichtigung aller wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte zu ergänzen…
…Fall – ohne eine Berufungsverhandlung möglich, ist es nach § 480 Abs 1 ZPO kein Verfahrensmangel, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RS0125957). 6. Die außerordentliche Revision war daher zurückzuweisen.…
…für erforderlich hält. Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, begründet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wird (RIS Justiz RS0125957). Auch die vom Kläger geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wegen Nichtanberaumung einer Berufungsverhandlung liegt damit nicht vor. 3.1 Der Nichtigkeitsgrund nach § 477…
…eine abschließende Sacherledigung wie hier auch ohne eine solche Berufungsverhandlung möglich, stellt es keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957). Die Klägerin wurde schon durch das Berufungsgericht darauf hingewiesen, dass der nun in der außerordentlichen Revision von ihr wiederholte Vorwurf, sie sei von einem Mitarbeiter…
…RS0126298 [T5]). Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es daher keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen (RIS Justiz RS0125957). 1.2. Den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens hat bereits das Erstgericht abgelehnt und das Berufungsgericht hat insoweit einen Verfahrensmangel verneint. Diese Beurteilung kann im Revisionsverfahren…
…für erforderlich hält. Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, begründet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung erledigt wird (RIS Justiz RS0125957). Die vom Kläger geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt damit nicht vor. 2. Nach § 17 der AVB findet auf den Vertrag das…
…wie hier eine abschließende Sacherledigung ohne Berufungsverhandlung möglich, begründet es auch keinen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht über die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung entscheidet (RIS Justiz RS0125957). 2. Der Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit wird nur bei Vorliegen eines Widerspruchs zwischen dem Akteninhalt und den die Entscheidung tragenden wesentlichen Tatsachen verwirklicht ( Zechner in…
…im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens, ob eine mündliche Verhandlung im Einzelfall notwendig ist (RS0126298; RS0127242). Das Unterbleiben der beantragten mündlichen Berufungsverhandlung begründet daher keine Nichtigkeit (RS0125957 [T1]). [5] 2. Der Fachsenat hat der Klägerin in der Entscheidung 1 Ob 197/21h über ihre gegen die Gemeinde eingebrachte Amtshaftungsklage…
…entscheidenden Rechtssache – von Amts wegen anzuberaumen ist, verstößt zudem nicht gegen Art 6 MRK und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (RIS-Justiz RS0127242, RS0125957, RS0126298; 8 ObA 65/11h). Mangels besonderer Komplexität des vorliegenden Verfahrens besteht sohin kein Anlass, eine öffentliche und mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen. Im Übrigen ist das…
…zu entscheidenden Rechtssache – von Amts wegen anzuberaumen ist, verstößt zudem nicht gegen Art 6 MRK und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (RS0127242, RS0125957, RS0126298; 8 ObA 65/11h). Mangels besonderer Komplexität des vorliegenden Verfahrens besteht sohin kein Anlass, eine öffentliche und mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen. Die Berufung ist nicht…
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