7Ob85/09i—OGH Entscheidung
13. Mai 2009
…keine Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO dar, weil dabei immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind (vgl RIS-Justiz RS0118857 und RS0123926). Dies gilt auch für die Frage, ab wann ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten, welches das weitere Zusammenleben unzumutbar macht, vorliegt (7 Ob 237…