Nicht jede Grundrechtsverletzung führt zur Aufhebung der mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Entscheidung. Wird diese nicht aufgehoben, hat das Erstgericht umgehend neuerlich über die Haftfrage zu entscheiden.
…jedoch die Aufhebung des Beschlusses, weil eine grundrechtskonforme Entscheidung nach der Aktenlage grundsätzlich getroffen werden könnte (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS-Justiz RS0119858). [15] Demgemäß erübrigt sich ein Eingehen auf die (im Übrigen nicht erfolgversprechenden) Beschwerdeausführungen betreffend den Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 173 Abs 2…
…Grundrechtsverletzung zu unterbinden. Entsprechend dem Gebot des § 7 Abs 2 GRBG wird die Vorsitzende des Schöffengerichts umgehend eine neuerliche Haftprüfung vorzunehmen haben (RIS Justiz RS0119858). Der Kostenausspruch beruht auf § 8 GRBG.…
…die unverzügliche Klärung der Haftvoraussetzungen im Rahmen einer Haftverhandlung, nicht aber die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS Justiz RS0119858).…
…Defizite der angefochtenen Entscheidung erfordern die unverzügliche Klärung der Haftvoraussetzungen, nicht jedoch die Aufhebung des Beschlusses (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS Justiz RS0119858). Die Kostenentscheidung beruht auf § 8 GRBG.…
…Obersten Gerichtshofs entsprechenden Rechtszustand herzustellen und von Amts wegen neuerlich über die Haft zu entscheiden, um das Fortwirken der Grundrechtsverletzung zu unterbinden (vgl RIS Justiz RS0119858; Kier in WK 2 GRBG § 7 Rz 7 ff). Die Kostenentscheidung gründet sich auf § 8 GRBG.…
… 292 letzter Satz StPO konkrete Wirkung zuzuerkennen und dem Erstgericht die unverzügliche Klärung der Voraussetzungen für die vorläufige Anhaltung des Betroffenen (vgl RIS-Justiz RS0119858) aufzutragen. Dabei wird das Gericht im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu klären haben, ob das in § 434 Abs 1 StPO eingeräumte rechtliche Gehör…
…7 Abs 1 GRBG). Die Haftvoraussetzungen sind aber unverzüglich im Rahmen einer Haftverhandlung (§ 7 Abs 2 GRBG) zu klären (RIS Justiz RS0119858 [T1]). Bleibt der Vollständigkeit halber anzumerken, dass die Subsumtion nach § 114 Abs 4 erster Fall FPG (hier ebenfalls nicht ausreichend getroffene) Sachverhaltsannahmen…
…jedoch die Aufhebung des Beschlusses, weil eine grundrechtskonforme Entscheidung nach der Aktenlage grundsätzlich getroffen werden könnte (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS Justiz RS0119858). Bleibt hinzuzufügen, dass der Rechtsfehler mangels Feststellungen auch der Marta Kr***** betreffenden Beschwerdeentscheidung anhaftet, die selbst keine Grundrechtsbeschwerde erhoben hat. Die sich aus § …
…erfordern die unverzügliche Klärung der Haftvoraussetzungen in einer Haftverhandlung, nicht jedoch die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS-Justiz RS0119858). Der Kostenausspruch beruht auf § 8 GRBG.…
…Defizit der Sachverhaltsannahmen erforderte die unverzügliche Klärung der Haftvoraussetzungen, nicht jedoch die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS Justiz RS0119858). Die Kostenentscheidung beruht auf § 8 GRBG.…
…Klärung der Haftvoraussetzungen im Rahmen einer Haftverhandlung, nicht aber die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (§ 7 Abs 1 und 2 GRBG, RIS Justiz RS0119858). [12] Hinzugefügt sei: [13] Die Subsumtion (hier) nach § 28a Abs 1 SMG setzt – vorliegend nicht getroffene – Sachverhaltsannahmen zu einem auf…
…Klärung der Haftvoraussetzungen im Rahmen einer Haftverhandlung, nicht aber die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (§ 7 Abs 1 und 2 GRBG, RIS Justiz RS0119858). [12] Hinzugefügt sei, dass der angefochtene Beschluss zu I schon in objektiver Hinsicht keine ausreichende Sachverhaltsgrundlage betreffend Tathandlungen des S***** zur Ein- und Ausfuhr von…
… 2 GRBG wird die Vorsitzende des Schöffengerichts umgehend eine neuerliche Haftprüfung vorzunehmen und im oben aufgezeigten Sinn das Gutachten zu betreiben haben (RIS Justiz RS0119858). Der Kostenausspruch beruht auf § 8 GRBG.…
…Beschlusses des Oberlandesgerichts erfordert eine unverzügliche Klärung der Haftvoraussetzungen, nicht jedoch die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS Justiz RS0119858). Die Kostenentscheidung beruht auf § 8 GRBG.…
…5 f, 9, 17, 19, 125) erzwingen sie aber nicht die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (§ 7 Abs 1 GRBG; RIS Justiz RS0119858). Der Kostenausspruch beruht auf § 8 GRBG.…
…Beschluss war jedoch nicht aufzuheben, weil entsprechende Sachverhaltsannahmen durch eine solcherart grundrechtskonforme Entscheidung der ersten Instanz nach der Aktenlage getroffen werden können (RIS Justiz RS0112914, RS0119858).…
…2007/93]). Es war daher in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur der Grundrechtsbeschwerde insofern stattzugeben und jedoch ohne Aufhebung des angefochtenen Beschlusses (RIS Justiz RS0119858, RS0112914; Kier in WK² GRBG § 7 Rz 6 ff) auszusprechen, dass Mario U***** im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde…
…Entsprechend dem Gebot des § 7 Abs 2 GRBG wird der Einzelrichter des Landesgerichts umgehend eine neuerliche Haftprüfung vorzunehmen haben (RIS Justiz RS0119858). 5. Der Kostenausspruch beruht auf § 8 GRBG.…
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