JudikaturOGH

RS0119858 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2024

Nicht jede Grundrechtsverletzung führt zur Aufhebung der mit Grundrechtsbeschwerde angefochtenen Entscheidung. Wird diese nicht aufgehoben, hat das Erstgericht umgehend neuerlich über die Haftfrage zu entscheiden.

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