Der von der Bestimmung des § 333 ASVG erfasste Dienstgeber ist grundsätzlich derjenige, der mit dem Verletzten durch ein Beschäftigungsverhältnis verbunden ist oder in dessen Betrieb der Verletzte eingegliedert ist.
…ASVG erfasste Dienstgeber grundsätzlich derjenige, der mit dem Verletzten durch ein Beschäftigungsverhältnis verbunden ist oder in dessen Betrieb der Verletzte wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war (RS0119378; RS0084172). Ein Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit ist keine Voraussetzung für die Qualifizierung als betriebliche Tätigkeit (RS0084172). Entscheidend ist das Tätigwerden des Verletzten in der…
…ASVG erfasste Dienstgeber ist grundsätzlich derjenige, der mit dem Verletzten durch ein Beschäftigungsverhältnis verbunden ist oder in dessen Betrieb der Verletzte eingegliedert ist (RIS Justiz RS0119378; vgl auch RS0084993). 2.2 Hat ein Unternehmer mehrere Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (wie dies zB die R* Ö* vor der Ausgliederung mit der P…
…Dienstgeber grundsätzlich derjenige, der mit dem Verletzten durch ein Beschäftigungsverhältnis verbunden ist oder in dessen Betrieb der Verletzte wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war (RIS Justiz RS0119378; RS0084172). Die Einordnung in den Betrieb ist nur insoweit erforderlich, als der Helfende im ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck kommenden oder nach der Sachlage zu…
…vorsätzlich verursacht hat. Die Anwendung des Haftungsprivilegs setzt aber voraus, dass der verletzte Dienstnehmer der Werkunternehmerin in den Betrieb der beklagten Werkbestellerin eingegliedert war (vgl RS0119378 ; RS0084993 ). [10] 2.2. Bei Werkverträgen ist im Verhältnis zwischen dem Besteller und den Arbeitnehmern des Werkunternehmers aber eine Eingliederung dieser Arbeiter in den Betrieb…
…ist ein von der Bestimmung des § 333 ASVG erfasster Dienstgeber grundsätzlich auch derjenige, in dessen Betrieb der Verletzte wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war (RS0119378). Ein Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit ist keine Voraussetzung für die Qualifizierung als betriebliche Tätigkeit (RS0084172). Selbst derjenige, der unaufgefordert und ohne vorherige Absprache aus…
Rückverweise