JudikaturOGH

RS0118623 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Die auftragsgemäße Verbesserung eines unbestimmten, aber bezifferten Klagebegehrens beseitigt die ursprüngliche Unterbrechungswirkung der Klage nicht und stellt auch keine Klagsänderung im Sinn des § 235 ZPO dar.

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