Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung im engeren Sinn führt ebenso wie - im Regelfall - die Unterlassung einer Begründung für die Gewährung bedingter Strafnachsicht zu keiner Urteilsnichtigkeit.
…des umfassenden und reumütigen Geständnisses und des Bemühens um Schadensgutmachung unberücksichtigt gelassen, wird keine Nichtigkeit angesprochen, sondern bloß ein Berufungsvorbringen erstattet (RIS Justiz RS0099954, RS0091489, RS0117723; Ratz , WK StPO § 281 Rz 681, 729). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei nichtöffentlicher Beratung gemäß § 285d Abs 1 StPO…
…das Erstgericht das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür „nicht einmal geprüft“, somit keine rechtlichen Erwägungen dazu angestellt habe, begründet ebenso wenig Nichtigkeit (RIS Justiz RS0117723; Ratz , WK StPO § 281 Rz 681 und 728). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs…
…Strafnachsicht und bedingter Entlassung zusätzlich zur neuerlichen Verurteilung geboten war, nicht entnehmen, wird Nichtigkeit nicht angesprochen, sondern bloß ein Berufungs- und Beschwerdevorbringen erstattet (RIS-Justiz RS0117723; Ratz , WK StPO § 281 Rz 681, 729). Gleiches gilt für den Einwand der Sanktionsrüge (nominell Z 11 dritter Fall), das Erstgericht…
…am Fehlen einer Begründung für die Ablehnung (vollständig) bedingter Strafnachsicht wird im Übrigen Nichtigkeit aus Z 11 (dritter Fall) nicht aufgezeigt (vgl RIS Justiz RS0117723; Hinterhofer/Oshidari , Strafverfahren Rz 9.236). [6] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen…
…§ 43 Rz 28) zu keiner Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO führt (RIS Justiz RS0117723; Ratz , WK StPO § 281 Rz 681, 691; Jerabek , WK StPO § 493 Rz 4 und in WK 2 § …
…7 f) orientierten – Behauptung, das Erkenntnis enthalte keine die Verhängung der Höchststrafe rechtfertigenden Gründe, wird eine Nichtigkeit nicht zur Darstellung gebracht (RIS Justiz RS0117723). [11] Der Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld war daher – in Übereinstimmung mit der Äußerung des Kammeranwalts und dem Croquis der Generalprokuratur –…
…stellt – der Sanktionsrüge zuwider – keinen unvertretbaren (und damit aus Z 11 beachtlichen) Verstoß gegen Strafbemessungsbestimmungen her (RIS Justiz RS0099865 [T2], RS0117723). [10] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur…
…„Begründung“ für eine drei Jahre übersteigende Freiheitsstrafe, unverständlich. Selbst das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung führt jedenfalls nicht zu Urteilsnichtigkeit (RIS-Justiz RS0117723). Der Nichtigkeitsgrund nach Z 5a greift seinem Wesen nach erst dann, wenn Beweismittel, die in der Hauptverhandlung vorkamen oder vorkommen hätten können und dürfen…
…RIS Justiz RS0099911 und RS0091303 [T4] ). [5] Auch mit dem Einwand fehlender rechtlicher Erwägungen zur Spezial und zur Generalpräventation wird kein Nichtigkeitsgrund angesprochen (RIS Justiz RS0117723). [6] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§§ 344…
…43a StGB außer Acht gelassen bzw keine Erwägungen dazu angestellt, keine Nichtigkeit iSd Z 11 dritter Fall, sondern nur einen Berufungsgrund geltend (RIS Justiz RS0117723; Ratz , WK StPO § 281 Rz 728). Die Verurteilung wegen mehrerer Verbrechen nach § 206 Abs 1 StGB schließlich erfolgte rechtsrichtig…
…1 StGB) zieht entgegen dem weiteren Standpunkt der Sanktionsrüge keine Nichtigkeit nach sich ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 681, 691; RIS-Justiz RS0117723). Die Anwendbarkeit des § 41 Abs 3 StGB haben die Tatrichter hinwieder nicht schlechthin ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 724…
…erwidern, dass das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung (hier in Bezug auf § 41 Abs 1 StGB) zu keiner Urteilsnichtigkeit führt (RIS Justiz RS0117723; Ratz , WK StPO § 281 Rz 681, 691). Im Übrigen hat das Erstgericht die Anwendung des § 41 Abs 1 Z…
…mit einer solchen von einem Jahr das Auslangen hätte gefunden werden können. Damit bringt sie keine Nichtigkeit zur Darstellung (zum ersten Argument siehe RIS Justiz RS0117723, Ratz , WK StPO § 281 Rz 681 und 691; vgl im Übrigen RIS Justiz RS0091489, RS0099892; Ratz , WK StPO § 281 Rz…
…Justiz RS0099869) und übergeht im Übrigen die Ausführungen auf US 187. Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung zieht keine Nichtigkeit nach sich (RIS Justiz RS0117723). Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Ilir N*****: Soweit sich die Verfahrensrüge (Z 4) auf den Antrag des Arben T***** auf Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Bereich…
…im Übrigen US 12) werden keine Nichtigkeits , sondern Berufungsgründe geltend gemacht ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 728; RIS Justiz RS0099954, RS0091489, RS0117723). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Kompetenz des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…damit ein Berufungsvorbringen (RIS-Justiz RS0099869; 12 Os 114/10x). Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung zieht keine Nichtigkeit nach sich (RIS Justiz RS0117723; Ratz , WK StPO § 281 Rz 681). Zur Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Zweitangeklagten Mag. (FH) Franz F*****: Das Schöffengericht gelangte…
…einzelfallbezogenen Erwägungen“ zur Generalprävention angestellt, wird keine Nichtigkeit im Sinne der Z 11 dritter Fall, sondern nur ein Berufungsgrund geltend gemacht (RIS Justiz RS0117723). Die Berücksichtigung der Uneinsichtigkeit des Angeklagten (Z 11 dritter Fall) bei der Sanktionsfindung kann dahinstehen, weil die Tatrichter die Gewährung auch bloß teilbedingter Strafnachsicht…
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