15Os1/17m—OGH Entscheidung
24. Mai 2017
…“ begangen (US 11 und 28), woraus der Wille der Tatrichter – zu dessen Ausdeutung auch auf den Akteninhalt zurückgegriffen werden kann (RIS Justiz RS0116759 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 19) – zu erschließen ist, regelmäßig wiederholte Tathandlungen bis Ende des Jahres 2013 festzustellen (vgl insb…