Die Frage der "Strafbarkeit" ist nicht davon abhängig, dass bereits im Zeitpunkt der Entlassung die Verurteilung erfolgt ist, sondern nur, dass die Straftat vorliegt.
…nicht erfolgte Verurteilung wegen dieses zB gerichtlichen Straftatbestands (8 ObA 32/03v; 8 ObA 124/02x; 9 ObA 14/98v; RIS Justiz RS0116692). Beim Entlassungstatbestand des § 82 lit d dritter Tatbestand GewO 1859 in der Ausgestaltung „sonstige strafbare Handlungen“ reicht ebenfalls ein strafbares…
…nicht erfolgte Verurteilung wegen dieses zB gerichtlichen Straftatbestands (8 ObA 32/03v; 8 ObA 124/02x; 9 ObA 14/98v; RIS Justiz RS0116692). Auch dieser Entlassungstatbestand scheitert aber derzeit an den fehlenden Feststellungen der zumindest bedingten Verletzungs-/Beleidigungsabsicht des Klägers anlässlich der vom Erstgericht in ON 22…
…in besonderen Ausnahmefällen nicht in Betracht (vgl RS0089265; 15 Os 42/07a). Der Entlassungsgrund setzt aber ohnehin nur eine Straftat, nicht aber eine Verurteilung voraus (RS0116692; Pfeil in Neumayr/Reissner, ZellKomm 3 § 27 AngG Rz 35 (Stand 1.1.2018, rdb.at)). Die Beklagte stellte den Kläger unverzüglich dienstfrei und kündigte ihn. Ob…
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