Ein Beseitigungsanspruch steht in Domainstreitigkeiten (außerhalb des Sicherungsverfahrens) nicht nur in Fällen des Domain-Grabbing gemäß § 1 UWG, sondern auch bei Zeichenverletzungen gemäß § 43 ABGB oder gemäß § 9 UWG zu.
Rückverweise
…einer Gerichtsentscheidung nicht weiterverkauft werden dürfe) bloß gegenüber Dritten beschränkt sei, und dies keineswegs einer Löschung entgegenstünde (vgl auch 4 Ob 226/04w , RS0116231 ). Damit setzt sich die Revision nicht auseinander und zeigt daher auch insofern keine Unvertretbarkeit der Vorentscheidungen auf.…