JudikaturOGH

RS0116244 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2025

Zur Erfüllung des inneren Tatbestandes des § 87 Abs 1 StGB reicht die Absicht aus, (auch nur) einen der im § 84 Abs 1 StGB genannten Erfolge herbeizuführen.

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