JudikaturOGH

RS0113916 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2025

Bei der Frage des Ausmaßes der Erkundungspflicht des Geschädigten über den die Verjährungsfrist auslösenden Sachverhalt kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an (so schon 5 Ob 2101/96y, SZ 57/171 und 4 Ob 313/98b).

Verweise

Rückverweise