6Ob61/08a—OGH Entscheidung
08. Mai 2008
…den Empfängern - zu einem nicht unerheblichen Teil - verstanden wurde (RIS-Justiz RS0031815). Dies gilt insbesondere für Äußerungen über die Rechtsfolgen einer bestimmten Gesetzeslage (RIS-Justiz RS0112210). Die Frage, ob eine bestimmte Äußerung nun Tatsachenbehauptung oder Werturteil ist, hängt dabei ebenso von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, wie die Frage, ob…