RS0111284 – OGH Rechtssatz
Die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes erfordert die bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten und ist ansonsten nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen.
…gegen diesen zwingenden Grundsatz steht einer Genehmigung nach § 16 Abs 2 WEG 2002 entgegen (vgl 5 Ob 117/20x ; RS0111284 [T7]). [8] 2. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bewirkt die – durch welche Baumaßnahmen auch immer hergestellte – Zusammenlegung zweier Wohnungseigentumsobjekte grundsätzlich, dass deren…
…nicht dem verbücherten Wohnungseigentum entspricht und/oder dieses allenfalls mangels baulicher Abgeschlossenheit nicht wohnungseigentumstauglich iSd § 2 Abs 2 WEG ausgestaltet ist (vgl RS0111284 ; Ofner in GeKo Wohnrecht II 2 § 2 WEG 2002 Rz 10 mwN). Eine vom verbücherten Wohnungseigentum oder den gesetzlichen Vorgaben…
…nicht: Zwar müssen Wohnungen und sonstige selbstständige Räumlichkeiten nach allen Seiten baulich abgeschlossen sein. Die bauliche Abgeschlossenheit ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (RIS Justiz RS0111284). Die vom Rekursgericht zitierte Entscheidung 5 Ob 162/10z (wobl 2011/64 [ Hausmann ]) betraf einen Wanddurchbruch und die Schaffung einer Verbindungstür zwischen…
…dienen. Die Regelung des § 2 Abs 2 WEG ist zwingend, sodass Nutzwertfestsetzungen und Grundbuchseintragungen, die dagegen verstoßen, nichtig sind (vgl RIS Justiz RS0111284 [T5]). Diese Begriffsumschreibung einer „Wohnung“ hat das WEG 2002 der ständigen Rechtsprechung entnommen (vgl Würth in Rummel 3 Rz 8 zu…
…ist die Verkehrsauffassung (5 Ob 270/03x), was genauso für die Eignung von selbstständigen Räumlichkeiten als wohnungseigentumstaugliche Objekte gilt (RIS Justiz RS0082876; RS0111284). Beide Fragen können jedenfalls nur nach der Lage des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. 8. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, die ausgebauten Räumlichkeiten nicht als Zubehör, sondern…
…hier vom Sachverständigen aus dem schlichten Miteigentum an der Liegenschaft abgeleiteten Minderwert. 4.1 Zur Frage wann ein Objekt wohnungseigentumstauglich ist, besteht umfangreiche Judikatur (RIS-Justiz RS0111284; RS0082876) . Im Verfahren über die Teilungsklage ist darüber abzusprechen, ob grundsätzlich die Möglichkeit einer Liegenschaftsteilung durch Begründung von Wohnungseigentum besteht (RIS Justiz RS0101774). Ist das…
…Die Wohnungseigentumstauglichkeit von Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten erfordert die bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten und ist ansonsten nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (RIS-Justiz RS0111284). Die Qualifikation von (nicht nach allen Seiten umbauten) Freiflächen als Bestandteil eines solchen Wohnungseigentumsobjekts setzt demnach voraus, dass dies nach der Verkehrsauffassung an dessen baulicher…
…Judikaturübersicht des Rekursgerichts). Grundsätzlich erfordert die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objekts bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten, sie ist im Übrigen nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (RIS Justiz RS0111284). Die Beurteilung ist daher eine Frage des konkreten Einzelfalls (RIS Justiz RS0111284 [T6], RS0082876 [T5]). Auf ein besonderes persönliches Interesse (nur) des Antragstellers ist als…
… Die Wohnungseigentumstauglichkeit von Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten erfordert die bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten und ist im Übrigen nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (RS0111284). Der erkennende Senat hat daher bereits ausgesprochen, dass eine Einordnung von (nicht nach allen Seiten umbauten) Freiflächen als Bestandteil eines solchen Wohnungseigentumsobjekts nur erfolgen kann…
…Räumlichkeiten neben den Wohnungen) deutet an, dass die wohnungseigentumstaugliche selbständige Räumlichkeit dem Vergleich mit den für eine Wohnung typischen „vier Wänden“ standhalten soll (RS0111284 [T1]). Z ur Definition der sonstigen selbständigen Räumlichkeiten in § 2 Abs 2 WEG 2002, die auf einen baulich abgeschlossenen, nach der…
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