RS0110033 – OGH Rechtssatz
Auch Rekurse gegen Kostenentscheidungen, die das Berufungsgericht funktionell als erste Instanz fällt, sind ausnahmslos unzulässig.
Kostenentscheidungen, die der Kognition des Obersten Gerichtshofs entzogen sind, können nicht auf dem Umweg der Bekämpfung einer den Rechtsmittelwerber nicht beschwerenden Sachentscheidung angefochten werden.