Der Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung kommt regelmäßig wegen des größeren Personenkreises der hievon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG zu.
…des § 97 Abs 1 Z 4 ArbVG kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht von der typischen Betroffenheit eines größeren Personenkreises ausgegangen werden ( RS0109942 [T2]). Auch gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich im Zusammenhang mit dem jedenfalls mit 31. 5. 2024 befristeten Sozialplan vergleichbare Rechtsfragen bei…
…eindeutigen – nicht mehr in Geltung stehenden – Bestimmung keine Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO auf (RIS Justiz RS0109942 [T1, T6]): 1. Richtig ist, dass ihr Rechtsmittel nicht schon deswegen beschränkt ist, weil sie den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts im ersten Rechtsgang trotz Zulassung…
…Senats einschließlich dessen Beurteilung an, dass die in Rede stehende Kollektivvertragsbestimmung klar und eindeutig und damit (auch) aus diesem Grund nicht revisibel ist (RIS Justiz RS0109942 [T1, T6]). Wenn die Revisionswerberin meint, dass die vom Berufungsgericht (und auch vom 9. Senat zu 9 ObA 100/18y) vorgenommene Auslegung…
…Punkt 2. der Betriebsvereinbarung für den Pensionszuschuss genannten Voraussetzung eines 15 jährigen Dienstverhältnisses Karenzzeiten zu berücksichtigen sind, noch nicht befasst hat (vgl RIS-Justiz RS0109942 [samt T5 und T12]). Die zu beurteilende Regelung ist auch keineswegs so eindeutig, dass nur eine Möglichkeit der Auslegung in Betracht käme (vgl RS0121516 [T6…
…dem in Pkt 6 lit c KV genannten Begriff „Gehaltsansprüche“ auch Entgeltansprüche für Mehrarbeitsstunden zu verstehen sind, noch nicht befasst hat (RS0109942). Die zu beurteilende Regelung ist auch nicht so eindeutig, dass nur eine Möglichkeit der Auslegung in Betracht käme. [11] Die außerordentliche Revision des Klägers ist…
…entgegenzuhalten: Dem Kläger ist zuzubilligen, dass die hier maßgeblichen Auslegungsfragen zum Kollektivvertrag erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO darstellen (RIS Justiz RS0109942 ua). Richtig ist auch, dass die Auslegung der Kollektivverträge so wie Gesetze, also grundsätzlich nach nach dem objektiven Wortsinn im Zusammenhang mit den übrigen Regeln…
…wegen des größeren Personenkreises der betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung zu, es sei denn, die Auslegung wäre völlig klar und eindeutig (vgl RIS-Justiz RS0109942 mwN; OGH 8. 9. 2005, 8 ObA 42/05t; OGH 25. 6. 2003, 9 ObA 74/03b). Dass die Auslegung hier völlig klar und eindeutig…
…schriftlich zu bestätigen ist. Infolge dieser klaren Regelungen im Kollektivvertrag führt das Fehlen von Rechtsprechung allein noch nicht zur Annahme einer erheblichen Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0109942; RS0042656 [T15]). Da dem Kläger im vorliegenden Fall unstrittig die Überlassungsmitteilung in schriftlicher Form ausgehändigt wurde (Beilage ./E), stellt sich hier die vom Berufungsgericht aufgeworfene…
…eine vom Rahmenkollektivvertrag erfasste Tätigkeit einem Lohnvertrag iSd § 10 Pkt 2 des Rahmenkollektivvertrags zuzuordnen ist, noch nicht beschäftigt hat (vgl RIS Justiz RS0109942). Die zu beurteilenden Regelungen sind keineswegs so eindeutig, dass nur eine Möglichkeit der Auslegung in Betracht käme (vgl RIS Justiz RS0121516). Der Rekurs ist aber…
…verweist die Beklagte darauf, dass die hier maßgebliche Auslegungsfrage zum Kollektivvertrag eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO darstellt (RIS Justiz RS0109942; RS0121516). Unstrittig ist auch, dass die Auslegung der Kollektivverträge allgemein so wie Gesetze, also primär nach dem objektiven Wortsinn im Zusammenhang mit den übrigen Regeln…
…Personenkreises der hievon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO (vgl RIS Justiz RS0042819; RS0109942). [12] Die Revision ist – abgesehen vom Zinsenpunkt – auch berechtigt . [13] Der normative Teil eines Kollektivvertrags ist gemäß §§ 6 und 7…
… 502 Abs 1 ZPO zu, wenn die relevante Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Höchstgerichts bereits geklärt oder die Auslegung klar und eindeutig ist (RS0109942 [T1, T6]). Letzteres ist hier der Fall. 2. Der auf das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ…
…Abs 1 ZPO zurückzuweisen. 1. Der Auslegung einer Kollektivvertrags-bestimmung kommt dann keine erhebliche Bedeutung zu, wenn die Bestimmung klar und eindeutig ist (RS0109942 [T1, T6]). 2. Der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe sieht in der hier relevanten Fassung vom 1. 1. 2016 in § …
…Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zukommt (9 ObA 26/14k; 8 ObA 74/14m ua; RIS Justiz RS0109942 [T1, T6]). Abgesehen davon setzt sich die Revision mit der vom Berufungsgericht vorgenommenen Kollektivvertragsauslegung nicht einmal ansatzweise auseinander. Die Revisionsausführungen erschöpfen sich in der Wiedergabe…
…Kollektivvertragsbestimmung kommt dann keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, wenn die Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist (RS0109942 [T1, T6]). Dies ist hier der Fall. Die Entscheidung kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 Satz…
…Betriebsvereinbarung kommt dann keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, wenn die Auslegung klar und eindeutig ist (vgl RIS Justiz RS0109942 ua). Dies ist hier der Fall. Nach Punkt 9. lit a bis c der Sozialplan Betriebsvereinbarung BV 14 haben Arbeitnehmer…
…§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts mangels Rechtsprechung zur Auslegung von § 37g Z 2 DO.A zulässig (vgl RS0109942), aber nicht berechtigt. [11] 1. Die auf das Dienstverhältnis anwendbare DO.A ist ein Kollektivvertrag (RS0054394), dessen maßgebliche Bestimmungen in der im Zeitraum Juli …
…Satzungserklärung kommt dann keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, wenn die Auslegung klar und eindeutig ist (vgl RIS Justiz RS0109942 [T1, T6]). Dies ist hier der Fall. Der Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS KV) wurde mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes…
…klagestattgebenden Ersturteils. [10] Die Beklagte beantragt in ihrer Revisionsbeantwortung , der Revision der Klägerin nicht Folge zu geben. [11] Die Revision der Klägerin ist zulässig (RS0042819; RS0109942), sie ist aber nicht berechtigt. [12] 1.1. § 29 des Kollektivvertrags für die Angestellten der Banken und Bankiers trägt (auch in den hier relevanten…
…für einen größeren Personenkreis Bedeutung zukommt und sich der Oberste Gerichtshof mit der in der Betriebsvereinbarung normierten Nachschusspflicht noch nicht beschäftigt hat (vgl RIS-Justiz RS0109942; 9 ObA 154/07y). Die zu beurteilenden Regelungen sind auch keineswegs so eindeutig, dass nur eine Möglichkeit der Auslegung in Betracht käme (vgl…
…Die Beklagte beantragt in ihrer Revisionsbeantwortung , die Revision des Klägers zurückzuweisen, in eventu ihr keine Folge zu geben. Die Revision des Klägers ist zulässig (RS0042819; RS0109942); sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Nach ständiger Rechtsprechung ist der normative Teil eines Kollektivvertrags nach den Grundsätzen der §§ 6, 7 ABGB…
…dieser Kollektivvertragsbestimmung wegen des größeren Personenkreises der hievon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zukommt (RS0109942). Die Revision ist jedoch nicht berechtigt. 1. Von der gegenständlichen Rechtssache sind unstrittig mindestens drei Arbeitnehmer der Beklagten betroffen. Die Klagslegitimation des Klägers nach…
…Berufungsurteils im Sinn einer Klagsabweisung. In eventu wird ein Aufhebungsantrag gestellt. Der Kläger beantragt, der Revision keine Folge zu geben. Die Revision ist zulässig (vgl RS0109942 ua), jedoch nicht berechtigt . Die Beklagte hält der Beurteilung des Berufungsgerichts im Wesentlichen entgegen, dass die Betriebsvereinbarung nicht die Entlohnung von entstandenen Überstunden betreffe, die…
…1 ZPO zu, wenn die relevante Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Höchstgerichts geklärt oder die Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist (RIS Justiz RS0109942; 8 ObA 59/11a). Der Kläger macht geltend, dass die achtwöchige Verfallsfrist nach Ablehnung der Ansprüche durch den Arbeitgeber ausschließlich auf Abfertigungsansprüche anwendbar…
…entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil der Auslegung von Kollektivverträgen regelmäßig von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen (RIS Justiz RS0109942 [T6]) eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (RIS Justiz RS0042819, RS0109942). Die Revision ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Umreihung des Klägers in die…
…dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil der Auslegung von Kollektivverträgen regelmäßig – von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen (RIS-Justiz RS0109942 [T6]) – eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (RIS-Justiz RS0042819; RS0109942). Dies ist auch hier der Fall. Die Revision der Klägerin ist jedoch…
…entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil der Auslegung von Kollektivverträgen regelmäßig von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen (RIS Justiz RS0109942 [T6]) eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (RIS Justiz RS0042819; RS0109942). Dies ist auch hier der Fall. Die Revision ist jedoch nicht berechtigt. 1…
…dann keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, wenn die Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist (RIS Justiz RS0109942 [T1,T6]; 8 ObA 79/13w). Dies ist hier der Fall: Art XIII des hier zur Anwendung kommenden Kollektivvertrags für das Güterbeförderungsgewerbe…
…erkennenden Senat keinen Bedenken. Die Bestimmung des § 6 Abs 4 KV-ÖFB ist in ihrem Wortlaut insoweit klar und unmissverständlich (RIS Justiz RS0109942 [T1]), als sie für die Wirksamkeit einer Optionsvereinbarung die Einräumung „ gleichwertiger Ansprüche “ für beide Vertragsteile fordert, wobei ausdrücklich für die Bewertung der Gleichwertigkeit…
…auch die Wartezeit nach § 3 eingehalten sein muss, höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt. Die Auslegung des Kollektivvertrags ist keineswegs klar und eindeutig (vgl RIS Justiz RS0109942; 8 ObA 79/13w). Die Revision des Klägers ist aber nicht berechtigt. 1. Bei der sogenannten „Administrativpension“ handelt es sich um…
…Abs 1 ZPO zu, wenn die relevante Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Höchstgerichts bereits geklärt oder Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist (RS0109942 [T1, T6]). Letzteres ist hier der Fall. 2. Die Betriebsvereinbarung Bordpersonal Teilzeit vom 1. 5. 2018 (BV *****.03 – Teilzeit) regelt in…
…der Bedeutung der „Erhöhung“ der gesetzlichen Abfertigung in § 34 Abs 2 des KVI noch nicht beschäftigt hat (vgl RIS Justiz RS0109942). Die zu beurteilende Regelung ist auch keineswegs so eindeutig, dass nur eine Möglichkeit der Auslegung in Betracht käme (vgl RIS Justiz RS0121516). Die Revision ist…
…ausgegangen, dass die hier maßgebliche Auslegungsfrage zum Kollektivertrag bzw der Betriebsvereinbarung eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO darstellt (RIS Justiz RS0109942; RS0121516). Voranzustellen ist, dass die zugrunde zu legende Betriebsvereinbarung über die Betriebspensionen in normativen Teilen nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln zu…
…zu verneinen, weil die Klägerin niemals jene Person vertreten habe, für deren Karenz sie angeblich befristet aufgenommen worden sei. Die Revision der Beklagten ist zulässig (RS0109942). Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1.1. Nach der Rechtsprechung ist die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse mit einer für den Arbeitnehmer nachteiligen Unsicherheit für seine weitere berufliche…
…502 Abs 1 ZPO zu, wenn die relevante Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Höchstgerichts geklärt oder die Auslegung klar und eindeutig ist (RIS Justiz RS0109942; 8 ObA 76/10z). Der vom Berufungsgericht dargestellte Regelungsinhalt des Art XIII Abs 3 erster Satz des anzuwendenden Kollektivvertrags wird von…
…der Oberste Gerichtshof mit der Frage der Bedachtnahme auf operationelle Bedürfnisse bei einer Beförderung der Piloten der Beklagten noch nicht beschäftigt hat (vgl RIS Justiz RS0109942). Die zu beurteilenden Regelungen sind auch keineswegs so eindeutig, dass nur eine Möglichkeit der Auslegung in Betracht käme (vgl RIS Justiz RS0121516). Die Revision ist…
…Auch Flugwetterberater hätten ein eigenständiges Aufgabengebiet, also einen Sachbereich und seien daher als selbständige Sachbearbeiter anzusehen. Der Rekurs der Beklagten ist zulässig (RIS Justiz RS0042819; RS0109942); er ist auch berechtigt. Auf die Arbeitsverhältnisse zwischen den vom klagenden Betriebsrat vertretenen, im Betrieb der Beklagten Flughafen ***** beschäftigten sechs Flugwetterberatern und dem beklagten Betriebsinhaber…
…ein Aufhebungsantrag gestellt. Die Klägerinnen beantragen in ihrer Revisionsbeantwortung , die Revision zurückzuweisen, in eventu, ihr keine Folge zu geben. Die Revision ist zulässig (RIS Justiz RS0109942) und auch berechtigt. 1 . Die dem normativen Teil eines Kollektivvertrags angehörenden Bestimmungen sind nach den Grundsätzen der §§ 6, 7 ABGB, also…
…ZPO zu, wenn die relevante Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Höchstgerichts geklärt oder die Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist (vgl RIS Justiz RS0109942; 8 ObA 29/12s). Diese Voraussetzungen sind im Anlassfall gegeben. 2.1 Grundsätzlich sind die Parteien des Kollektivvertrags frei, über die Voraussetzungen der Einstufung…
…502 Abs 1 ZPO zu, wenn die relevante Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Höchstgerichts geklärt oder die Auslegung klar und eindeutig ist (RIS Justiz RS0109942; 8 ObA 59/11a). In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist in dieser Hinsicht geklärt, dass kollektivvertragliche Verfallsklauseln, die zum Nachteil der Arbeitnehmer…
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