JudikaturOGH

RS0109942 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2025

Der Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung kommt regelmäßig wegen des größeren Personenkreises der hievon betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG zu.

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