Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten: Intransparenz und AGB-Kontrolle—OGH Entscheidung
2Ob63/25s23. Oktober 2025
…20] Dem ist allgemein entgegenzuhalten, dass für zivilgerichtliche Erkenntnisse kein Rückwirkungsverbot gilt, sodass eine geänderte Rechtsprechung auch Sachverhalte erfassen kann, die sich davor verwirklicht haben (RS0109026). Da das Postulat einer „richtigen“ Entscheidung dem Schutz des Vertrauens des Rechtsanwenders vorgeht, muss stets mit einer Judikaturänderung gerechnet werden (10 Ob…