16Ok7/16i—OGH Entscheidung
04. Juli 2016
… 43 Rz 16). 2.2. Die Rechtskraftwirkung setzt die Identität der Parteien, des geltend gemachten Begehrens und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus (RIS-Justiz RS0108828; RS0041340). Von Identität des Anspruchs, bei dem ein neuer Antrag ausgeschlossen ist, spricht man dann, wenn der Gegenstand des neuerlichen Rechtsschutzantrags und der Gegenstand der…