JudikaturOGH

RS0107768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2025

Ob eine andere Beurteilung der festgestellten Äußerung vertretbar ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und bildet demnach keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.

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