Bekämpft der im Berufungsverfahren mit Kapital und Zinsen unterlegene Beklagte im Revisionsverfahren nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG.
…der Revision hingewiesen. [22] Sind nur noch Zinsen Gegenstand des Verfahrens, richtet sich die Bemessungsgrundlage nach § 12 Abs 4 RATG (analog; vgl RS0107153 ). Maßgeblich ist, welches Gericht in erster Instanz zuständig wäre, der dafür nach § 12 Abs 4 RATG geltende Wert gilt auch im Rechtsmittelverfahren…
…einer Klagseinschränkung auf Nebengebühren gleichzuhalten ist, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage der Kostenentscheidung unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG (RIS Justiz RS0107153 = 3 Ob 113/97g). Auch durch das Unterlassen der Anfechtung eines Urteils in der Hauptsache tritt eine Streitwertänderung im Sinne des § …
…Vertretungsleistungen. Die Bemessungsgrundlage für diese betrug in Analogie zu § 12 Abs 4 RATG 1.000 EUR (3 Ob 113/97g; RS0107153; Obermaier aaO). [20] Ist vor dem Rechtsmittelgericht nur noch die Nebenforderung Verfahrensgegenstand, so ist diese in gebührenrechtlicher Hinsicht als Rechtsmittelinteresse zu sehen (VwGH 2008…
…den Zinsenzuspruch, bestimmt sich hierfür die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG (vgl 3 Ob 113/97g = RS0107153 [zum Berufungsverfahren]). [22] Die Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten beträgt daher 200 EUR, der Ansatz für den Ersatz der Revisionskosten gemäß TP 3C RAT…
…nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich hierfür die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG (vgl 3 Ob 113/97g = RS0107153). Die Bemessungsgrundlage des Berufungsverfahrens für die Rechtsanwaltskosten beträgt damit EUR 1.000,00. Der Ansatz für die Kosten der Berufungsanmeldung nach TP 1 beträgt EUR …
…488,98 Barauslagen). 3. Sind nur noch Zinsen Gegenstand des Verfahrens, richtet sich die Bemessungsgrundlage nach § 12 Abs 4 RATG (analog) (RS0107153 [T1]). Maßgeblich ist, welches Gericht in erster Instanz zuständig war; der dafür nach § 12 Abs 4 RATG geltende Wert gilt dann auch…
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