JudikaturOGH

RS0107153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2024

Bekämpft der im Berufungsverfahren mit Kapital und Zinsen unterlegene Beklagte im Revisionsverfahren nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG.

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