RS0107153 – OGH Rechtssatz
Bekämpft der im Berufungsverfahren mit Kapital und Zinsen unterlegene Beklagte im Revisionsverfahren nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG.
…der Revision hingewiesen. [22] Sind nur noch Zinsen Gegenstand des Verfahrens, richtet sich die Bemessungsgrundlage nach § 12 Abs 4 RATG (analog; vgl RS0107153 ). Maßgeblich ist, welches Gericht in erster Instanz zuständig wäre, der dafür nach § 12 Abs 4 RATG geltende Wert gilt auch im Rechtsmittelverfahren…
…die Zinsen bekämpft, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage für das Anwaltshonorar nach § 12 Abs 4 RATG analog ( 5 Ob 115/23g ; RS0107153 ); nur für die Pauschalgebühr ist der Kapitalwert der im Berufungsverfahren allein noch strittigen Zinsen maßgeblich (Obermaier, Kostenhandbuch 4 Rz 1.440; 5 Ob …
…nicht der kapitalisierte Zinsenbetrag, sondern bestimmt sich diese unter analoger Anwendung von § 12 Abs 4 RATG ( 8 Ob 113/24m ; 5 Ob 115/23g ; RS0107153 [T1]). Maßgeblich ist hier, welches Gericht in erster Instanz zuständig war ( Obermaier , Kostenhandbuch 4 Rz 1.440). Die Bemessungsgrundlage für die anwaltlichen Vertretungskosten beläuft sich daher…
…einer Klagseinschränkung auf Nebengebühren gleichzuhalten ist, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage der Kostenentscheidung unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG (RIS Justiz RS0107153 = 3 Ob 113/97g). Auch durch das Unterlassen der Anfechtung eines Urteils in der Hauptsache tritt eine Streitwertänderung im Sinne des § …
…den Zinsenzuspruch, bestimmt sich hierfür die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG (vgl 3 Ob 113/97g = RS0107153 [zum Berufungsverfahren]). [22] Die Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten beträgt daher 200 EUR, der Ansatz für den Ersatz der Revisionskosten gemäß TP 3C RAT…
…noch Zinsen Gegenstand des Verfahrens (wie hier über die Berufung der Klägerin), richtet sich die Bemessungsgrundlage nach § 12 Abs 4 RATG (analog; RS0107153 [T1]). Die Vertretungskosten sind daher lediglich auf einer Bemessungsgrundlage von 1.000 EUR zuzusprechen ( § 12 Abs 4 lit b RATG ). [48…
…nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich hierfür die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG (vgl 3 Ob 113/97g = RS0107153). Die Bemessungsgrundlage des Berufungsverfahrens für die Rechtsanwaltskosten beträgt damit EUR 1.000,00. Der Ansatz für die Kosten der Berufungsanmeldung nach TP 1 beträgt EUR …
…488,98 Barauslagen). 3. Sind nur noch Zinsen Gegenstand des Verfahrens, richtet sich die Bemessungsgrundlage nach § 12 Abs 4 RATG (analog) (RS0107153 [T1]). Maßgeblich ist, welches Gericht in erster Instanz zuständig war; der dafür nach § 12 Abs 4 RATG geltende Wert gilt dann auch…
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