§ 50 Abs 2 ZPO ist nur anwendbar, wenn bei einem Rechtsmittel das Rechtsschutzinteresse nachträglich wegfällt. Nachträglich bedeutet Wegfall der Beschwer zwischen Einbringung des Rechtsmittels und der Entscheidung darüber.
… 2 ZPO wäre nur anwendbar, wenn bei einem Rechtsmittel das Rechtsschutzinteresse nachträglich also zwischen der Einbringung des Rechtsmittels und der Entscheidung darüber (RIS Justiz RS0106007; RS0038907) weggefallen wäre, was hier nicht der Fall ist.…
…RS0041933 [T11, T15, T22, T24]). Der Rekurs ist demnach mangels Beschwer zurückzuweisen. 3.1. Das Ablehnungsverfahren ist zweiseitig (RS0126587), weswegen bei nachträglichem Wegfall der Beschwer (RS0106007) der Erfolg des Rechtsmittels hypothetisch, aber ohne strenge Prüfung (vgl RS0036102 [T7]) nachzuvollziehen ist, um die Kostenentscheidung treffen zu können. 3.2. Gegenstand der Beurteilung…
…Beschwer zwischen Einbringung des Rechtsmittels und der Entscheidung darüber (6 Ob 2171/96z, 7 Ob 92/01g u.a., zuletzt 8 ObA 90/06b; RIS-Justiz RS0106007 und RS0036129; M. Bydlinski in Fasching2 § 50 ZPO Rz 17 mwN; Fucik in Rechberger2, § 50 ZPO Rz 2). Im vorliegenden Fall fiel bereits…
…Beschwer mangelte, kommt ein Kostenersatz auch nach § 50 Abs 2 ZPO nicht in Betracht (Fucik in Rechberger ZPO2 § 50 Rz 2 RIS-Justiz RS0106007 mwN).…
…Anträge führen. Ein Fall des § 50 Abs 2 ZPO, der den nach Erhebung des Rechtsmittels erfolgten Wegfall des Rechtsschutzinteresses voraussetzt (RIS Justiz RS0106007), liegt nicht vor.…
…Abs 2 ZPO findet keine Anwendung, wenn die Beschwer bereits bei Erhebung des Rechtsmittels nicht mehr gegeben war (RIS Justiz RS0036129; siehe auch RS0038907; RS0106007). Das hier bei Einbringung des Revisionsrekurses noch gegebene Rechtsschutzinteresse des Klägers ist durch die spätere Behebung des angefochtenen Beschlusses weggefallen. Die Prüfung des hypothetischen Rechtsmittelerfolgs…
…das Rechtsschutzinteresse nachträglich wegfällt; „nachträglich“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Wegfall der Beschwer zwischen Einbringung des Rechtsmittels und der Entscheidung darüber (RIS Justiz RS0106007). In Ansehung der Revision selbst kommt daher die Anwendung des § 50 Abs 2 ZPO nicht in Frage, weil die Beschwer bereits bei…
…Jänner 2009) die Beschwer bereits weggefallen war, kommt ein Vorgehen nach § 50 Abs 2 ZPO iVm § 78 EO nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0106007; RS0036129).…
… 402 Abs 4 iVm § 78 EO auch im Provisorialverfahren Anwendung findet (7 Ob 239/99v ua) "nachträglich" (RIS Justiz RS0106007) wegfiel, ist dieser Umstand nach dieser Gesetzesstelle für die Kostenentscheidung allerdings nicht zu berücksichtigen; vielmehr ist dazu hypothetisch zu prüfen, ob der Revisionsrekurs des Beklagten…
…vor § 461 ZPO erster Absatz mwN). Da das Rechtsschutzinteresse erst nach Einbringung der Revision, also iSd § 50 Abs 2 ZPO "nachträglich" (RIS-Justiz RS0106007), wegfiel, ist dieser Umstand nach dieser Gesetzesstelle für die Kostenentscheidung allerdings nicht zu berücksichtigen; vielmehr ist dazu hypothetisch zu prüfen, ob die Revision der Beklagten…
…§ 50 Abs 2 ZPO liegt nicht vor, weil die Beschwer nicht erst zwischen Einbringung des Rechtsmittels und der Entscheidung darüber weggefallen ist (RIS-Justiz RS0106007). Der Revisionsrekurs ist zurückzuweisen. Die Klägerin hat der Beklagten, die auf die Unzulässigkeit des Revisionsrekurses hingewiesen hat, die Kosten des Zwischenstreits gemäß §§ 50…
…Erhebung des Revisionsrekurses weg. Ein Kostenzuspruch an die Betreibende gemäß § 50 Abs 2 ZPO iVm § 78 EO (vgl RIS Justiz RS0106007) kommt jedoch nicht in Betracht, weil der Revisionsrekurs auch zum Zeitpunkt seiner Erhebung mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage ungeachtet des den Obersten Gerichtshof nicht bindenden…
…der Erhebung des Rechtsmittels an der Beschwer fehlte, kommt ein Kostenersatz an sie auch nach § 50 Abs 2 ZPO nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0106007).…
…„nachträglichem“ Wegfall der Beschwer (im Zeitraum zwischen Einbringung des Rechtsmittels und der Entscheidung darüber) ist der Erfolg des Rechtsmittels hypothetisch nachzuvollziehen (RIS Justiz RS0106007). Die Kostenentscheidung ist so zu treffen, als ob das Rechtsschutzinteresse nicht weggefallen wäre; diese Prüfung hat nicht streng zu erfolgen (RIS Justiz RS0036102 [T7]). 4.3…
…seiner Rekurskosten nach § 50 Abs 2 ZPO, da die Beschwer erst zwischen der Einbringung des Rechtsmittels und der Entscheidung darüber weggefallen ist (RIS-Justiz RS0106007; RS0036102). Lässt man im Sinne dieser Bestimmung den Wegfall des Rechtsschutzinteresses unberücksichtigt, so erweist sich der Rekurs des Klägers als berechtigt. Das Erstgericht hat über…
…Anfechtungsinteresse an einer vorbereitenden Tagsatzung am 14. Oktober 2025 ist im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rekurs weggefallen (3 Ob 32/07p; RIS-Justiz RS0106007). Der Rekurs des Klägers ist mangels Beschwer jedenfalls unzulässig (vgl Kodek in Rechberger/Klicka, ZPO 5 Vor § 461 Rz 17ff). 3 . …
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