Übersicht der Entscheidungen zu § 1112 ABGB
A Untergang der Sache
B Andere, nicht unter die §§ 1113 ff ABGB fallenden Auflösungsgründe
C Verschiedenes, insbesondere Abgrenzung gegenüber § 1118
ABGB
Informationen zu § 1112 ABGB
Verweisungen:
Zu A vgl Entscheidungen zur Kriegsschäden-EinwirkungsV.
§ 1112 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1112 a) durch Untergang der Sache;
…5) Auflösung des Bestandvertrages: a) durch Untergang der Sache; § 1112. Der Bestandvertrag löset sich von selbst auf, wenn die bestandene Sache zu Grunde geht. Geschieht dies aus Verschulden des einen Theiles, so gebührt dem andern…
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