RS0102628 – OGH Rechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 843 ABGB
A Tunlichkeit der Naturalteilung
B Prozessuales (Klagebegehren, Exekution)
C Sonstiges
Informationen zu § 843 ABGB
Verweisungen:
Vgl auch Entscheidungen zu § 841 ABGB.
…sein soll, ist nicht zu erkennen, sodass die Beklagte mit ihrer Argumentation auch keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts aufzeigen kann. [9] 2. Gemäß § 843 ABGB ist die Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft an einer Liegenschaft durch die Naturalteilung (Realteilung) die Regel und jene durch Zivilteilung die Ausnahme. Das Gesetz räumt der Realteilung…
…vorgegangen werden ( Obermaier , Kostenhandbuch 4 Rz 1.151 mwN). Zivilteilung bedeutet die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch den Verkauf der gemeinschaftlichen Sache unter Teilung des Kauferlöses (§ 843 ABGB). Genau diesem Anspruch wurde durch den gemeinsamen freiwilligen (außergerichtlichen) Verkauf beider Liegenschaftsanteile entsprochen. Darin liegt, wie bei der Zahlung einer Geldschuld, eine Unterwerfung des Beklagten…
…Teilungsklage nach § 830 ABGB ( RS0113831 [T6]). [11] 2. Der Erstbeklagten ist zwar beizupflichten, dass eine Realteilung der Zivilteilung grundsätzlich vorgeht (vgl § 843 ABGB; RS0013236 ). Ihrer dahingehenden Argumentation in der Revisionsbeantwortung ist jedoch entgegenzuhalten, dass sie in der Tagsatzung vom 1. Februar 2023 schließlich selbst von einer…
…11 bis 37 der Urteilsausfertigung ersichtlichen Tatsachenfeststellungen, auf die das Berufungsgericht verweist. Aus diesem Sachverhalt zog das Erstgericht folgende rechtliche Schlüsse: 1. Gemäß § 843 ABGB habe die Realteilung (auch in der Sonderform durch Begründung von Wohnungseigentum) vor der Zivilteilung Vorrang. Naturalteilung sei möglich, wenn die Sache ohne wesentliche Wertminderung geteilt…
Rückverweise