RS0102628 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Übersicht der Entscheidungen zu § 843 ABGB
A Tunlichkeit der Naturalteilung
B Prozessuales (Klagebegehren, Exekution)
C Sonstiges
Informationen zu § 843 ABGB
Verweisungen:
Vgl auch Entscheidungen zu § 841 ABGB.
…Teilungsklage nach § 830 ABGB ( RS0113831 [T6]). [11] 2. Der Erstbeklagten ist zwar beizupflichten, dass eine Realteilung der Zivilteilung grundsätzlich vorgeht (vgl § 843 ABGB; RS0013236 ). Ihrer dahingehenden Argumentation in der Revisionsbeantwortung ist jedoch entgegenzuhalten, dass sie in der Tagsatzung vom 1. Februar 2023 schließlich selbst von einer…
…vorgegangen werden ( Obermaier , Kostenhandbuch 4 Rz 1.151 mwN). Zivilteilung bedeutet die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch den Verkauf der gemeinschaftlichen Sache unter Teilung des Kauferlöses (§ 843 ABGB). Genau diesem Anspruch wurde durch den gemeinsamen freiwilligen (außergerichtlichen) Verkauf beider Liegenschaftsanteile entsprochen. Darin liegt, wie bei der Zahlung einer Geldschuld, eine Unterwerfung des Beklagten…
Informationen zu § 841 ABGB Vgl auch Entscheidungen zu § 830 und § 843 ABGB.…
Übersicht der Entscheidungen zu § 843 ABGB A Tunlichkeit der Naturalteilung B Prozessuales (Klagebegehren, Exekution) C Sonstiges Informationen zu § 843 ABGB Verweisungen: Vgl auch Entscheidungen zu § 841 ABGB.…
Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anzuwenden.…
Jeder Gesellschafter kann Teilungsklage iSd § 843 ABGB erheben. Die Teilungsklage steht dem Gesellschafter hinsichtlich der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden, quoad sortem eingebrachten Liegenschaft auch zu, wenn er nicht bücherlicher Miteigentümer ist. In einem…
…Daß es Sache des die Möglichkeit einer Naturalteilung bestreitenden Beklagten ist, die der Teilung entgegenstehenden Hindernisse zu beweisen, ergibt sich schon daraus, daß aus § 843 ABGB der Vorrang der Naturalteilung abzuleiten ist (SZ 55/90; Gamerith in Rummel, ABGB2 Rz 1 zu § 843).…
…Judikatur von der führenden Literatur (Gamerith in Rummel ABGB I3 Z 5 zu § 843; Hofmeister/Egglmeier in Schwimann ABGB III2 Rz 17 zu § 843 ABGB) sogar zustimmend übernommen wurde. Die von den Klägerinnen selbst - zumindest als Fluchtweg - zugestandene Notwendigkeit eines Fluchtweges kann auch nach ihrem eigenen Vorschlag, wie schon dargestellt…
…außerbücherlichen Eigentümer könne eine Klage nicht angemerkt werden. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kläger nicht Folge. Der einem Miteigentümer zustehende Teilungsanspruch nach § 843 ABGB setze weder auf seiner Seite noch auf Seite der anderen Miteigentümer bücherliches Eigentum voraus. Auch dem außerbücherlichen Miteigentümer stehe daher grundsätzlich das Recht auf Anmerkung…
…Bewilligung der Klagsanmerkung, hilfsweise Aufhebung. Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage vorliegt, ob auch eine Teilungsklage nach §§ 1215, 843 ABGB im Grundbuch angemerkt werden kann; er ist aus folgenden Gründen auch berechtigt : 1. Es entspricht der herrschenden Ansicht, dass der nach § 843 ABGB…
…Feilbietung und ist nur dann zulässig, wenn die Realteilung entweder nicht möglich oder nicht tunlich ist (RS0013236; Tanczos/Eliskases in Rummel/Lukas 4 § 843 ABGB Rz 1; Sailer in KBB 6 § 843 ABGB Rz 1). [19] 2. 3 Vor der Einantwortung besteht eine Rechtsgemeinschaft nicht an…
…Berufungsgerichts, Stockwerkseigentum scheide bei senkrechter Teilung des Gebäudes von vornherein aus, vom Senat nicht geteilt wird (vgl hiezu Klang in Klang III², § 843 ABGB, 1128; Jaksch , Die Zwangsversteigerung von Stockwerkseigentum, ÖJZ 1960, 621; Dietrich , Auswirkungen des Gesetzes vom 30. 3. 1879, RG 50, betreffend die…
…zu beziehen ist, kein rechtliches Bedenken, falls die rechtliche Möglichkeit der Naturalteilung von Mietrechten überhaupt sowie deren Tunlichkeit im vorliegenden Fall zu bejahen ist (§ 843 ABGB). Wenn die Revision hiezu ausführt, daß der Oberste Gerichtshof in seinem Aufhebungsbeschluß vom 4. Mai 1955, 3 Ob 242/55, die aufgetragene Ergänzung durch Prüfung…
…im Insolvenzverfahren wurde lediglich in älteren Entscheidungen zu "Stromlieferverträgen" Stellung genommen (SZ 38/117 = EvBl 1966/39, 43; JBl 1966, 376; SZ 43/8). § 843 ABGB enthält zwei unterschiedliche Begriffe der Unteilbarkeit, nämlich den der Unmöglichkeit und den der Untunlichkeit (vgl Gamerith-Rummel ABGB2, Rz 1 zu § 843). Im Insolvenzverfahren…
…§ 18 Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und § 46 StmkAgrGG steht dem Begehren das Teilungshindernis der rechtlichen Unmöglichkeit entgegen (Gamerith in Rummel2 Rz 4 zu § 843 ABGB). In Stattgebung des Revisionsrekurses war daher das Ersturteil wieder herzustellen. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens beruht auf den §§ 41 und 50…
…Verhältnis. Die Teilung der Gemeinschaft an den einzelnen Sachen, die als Nachwirkung der aufgelösten Gesellschaft verbleiben, richte sich nach den Vorschriften der §§ 830, 843 ABGB. Es komme daher in erster Linie zur Naturalteilung. Lediglich im Falle einer reinen Innengesellschaft, bei der nach außenhin kein Gesellschaftsvermögen existiert, sei im Zweifel anzunehmen…
…mwN; Höllwerth in Burgstaller/Deixler Hübner EO Rz 3 zu § 352; Sailer in KBB² Rz 8 zu § 843 ABGB; Klicka in Angst EO² Rz 1 zu §§ 352 bis 352c EO). Der durch den Zuschlag bewirkte Eigentumserwerb des Erstehers ist nach…
…anzuwenden - Klagseinbringung im Jahr 1998 - vgl § 56 Abs 3 WEG 2002) kein Hindernis entgegensteht als auch, dass die Voraussetzungen des § 843 ABGB erfüllt werden. Die Teilung kann also nur dann angeordnet werden, wenn sie tunlich und möglich ist. Die Naturalteilung ist möglich, wenn die Sache ohne wesentliche…
…herangezogen werden - ist hier schon deswegen nicht zu beantworten, weil das Gericht zweiter Instanz schon die Möglichkeit einer Realteilung in jedenfalls vertretbarer Anwendung des § 843 ABGB verneinte. Das ergibt sich schon aus der zutreffenden Erwägung, dass beim Bauernhof die Realteilung ausscheidet und insbesondere in der Form, wie es die Beklagten wünschen…
…SZ 28/212 Exekution durch zwangsweise Zivilteilung gemäß § 843 ABGB. Bei der Zivilteilung beweglicher Sachen ist § 352 EO. analog anzuwenden. Entscheidung vom 5. Oktober 1955, 2 Ob 510/55. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt…
…die Beklagte präferiert, gilt als Sonderform der Realteilung (RIS Justiz RS0106352; RS0013236 [T2]). Der Realteilung kommt zwar grundsätzlich Vorrang vor der Zivilteilung zu (§ 843 ABGB; RIS Justiz RS0013236; Sailer in KBB 4 § 843 ABGB Rz 1). Sie setzt aber voraus, dass überhaupt wohnungseigentumstaugliche Objekte in ausreichender Zahl…
…gemeinschaftlichen Sache möglich ist - durch Realteilung, sonst aber durch Verkauf im Wege gerichtlicher Feilbietung und Verteilung des Erlöses unter den Teilhabern („Zivilteilung" gemäß § 843 ABGB). Das sich aus § 843 ABGB ergebende Recht betrifft grundsätzlich nur Liegenschaften oder bewegliche Sachen. Nach der Rechtsprechung sind die Vorschriften über die Miteigentumsgemeinschaft auch…
…schon ausdrücklich festgestellt sein müsse, ob Naturalteilung nach § 841 ABGB., was eine Exekutionsführung nach § 351 EO. zur Folge hätte, oder Zivilteilung nach § 843 ABGB. vorzunehmen sei. Während Pollak im "System des Zivilprozeßrechtes" den Standpunkt vertrete, daß die Aufteilung einer Vermögensmasse bei sonstiger Unvollstreckbarkeit einen Titel erfordere, der bereits bestimme…
…Liegenschaft. Dies deshalb, weil der Schenkungsvertrag nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form errichtet worden sei und eine wirkliche Übergabe an den Beklagten iS des § 843 ABGB nie erfolgt sei. Die beklagte Partei beantragte Klageabweisung, weil der Liegenschaftsanteil, wie auch im Vertrag festgehalten, tatsächlich übergeben worden sei. Es habe auch im Einvernehmen…
…nicht zur Unzeit oder zum Nachteil der Übrigen begehrt werden darf (RIS Justiz RS0013249 [T4]). Die Realteilung (= Naturalteilung) hat gesetzlichen Vorrang vor der Zivilteilung (§ 843 ABGB; vgl 3 Ob 538/82 = SZ 55/90 = MietSlg 34.082; RIS Justiz RS0013236; Gamerith in Rummel ³, § 843 ABGB Rz 1; Sailer in KBB…
…habe, sei mit Aufhebung der diesbezüglichen Preisregelungsvorschriften (1. Juli 1953) weggefallen. Auch die übrigen Voraussetzungen für die gegenständliche Klage seien gegeben. Die Naturalteilung nach § 843 ABGB. als vom Gesetze in erster Linie vorgesehene Form der Aufhebung des gemeinsamen Eigentums komme hier nach dem ausdrücklichen Vorbringen beider Teile nicht in Betracht. Die…
…Lehre wird de lege lata die Möglichkeit einer Ausschlussklage teils verneint (so etwa Sailer in KBB², § 830 ABGB Rz 4 und § 843 ABGB Rz 7; vgl auch unten 2.2.), teils wird deren Zulässigkeit auf der Grundlage einer Analogie bejaht: 2.1. Fasching (Urteilsmäßige Rechtsgestaltung im Zivilprozeß, JBl 1975, 506…
…ABGB einen unbedingten Teilungsanspruch. Die Teilung darf nur nicht zur Unzeit oder zum Nachteil des Anderen begehrt werden (MietSlg 39/33 uva). 4. Aus § 843 ABGB ist der Vorrang einer Naturalteilung abzuleiten, also eine Aufteilung in annähernd gleiche Teile; nur ein geringer Wertausgleich kommt in Frage (MietSlg 39/33 uva). 5…
…364 c Satz 1 ABGB gesehen werden. Verpflichtet ein Belastungs- und Veräußerungsverbot nur den ersten Eigentümer, so kann es den Ersteher einer iS des § 843 ABGB gerichtlich feilgebotenen gemeinschaftlichen Sache nicht mehr binden, weil er nicht mehr der erste, sondern der nachfolgende Eigentümer ist. Im vorliegenden Fall ist darüber hinaus zu…
…zu § 918; 3 Ob 328/99b). Entscheidend ist immer der erkennbare Parteiwille und nicht etwa die Sachteilbarkeit im Sinne des § 843 ABGB (Binder aaO). Es kommt also hier nicht darauf an, dass der Beklagte die Teilleistung erbringen und die Bestandpläne übergeben konnte, sondern darauf, ob die Parteien…
…RS0013270; Parapatits in Kletečka/Schauer , ABGB-ON 1.02 § 843 Rz 9; Gruber/Sprohar-Heimlich in Schwimann/Kodek , ABGB Praxiskommentar 4 § 843 ABGB Rz 18; Tanczos/Eliskases in Rummel/Lukas , ABGB 4 § 843 Rz 10). Bei einer in Stockwerkseigentum real geteilten Liegenschaft besteht also…
…unabdingbaren" Anspruch auf Zivilteilung, sondern den beklagten Parteien steht vielmehr grundsätzlich das primäre Recht auf Naturalteilung zu, wann immer diese möglich und tunlich ist (§ 843 ABGB). Die klagende Partei kann sich daher nicht mit dem Argument, die Naturalteilung sei wegen der die beklagten Parteien treffenden Belastungen untunlich, gegen die Naturalteilung aussprechen…
…841 ABGB habe über „die Teilung der gemeinschaftlichen Sache letztlich der Richter" zu entscheiden. Der Anteil am Erlös im Zuge einer Zivilteilung gemäß § 843 ABGB richte sich nach der Beteiligung an der gemeinschaftlichen Sache. Demnach sei der Hauptstamm des Gesellschaftsvermögens nach dem Verhältnis der Beteiligungen der Gesellschafter zu teilen. Der…
…vor Schluss der Verhandlung im Teilungsstreit bedarf es nicht. Es reicht eine entsprechende Prozesserklärung aus. Ganz allgemein gilt, dass die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze auch auf die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anzuwenden sind (RIS-Justiz RS0110439). Unter…
…Beklagten lediglich anzubieten, ihm seinen Hälfteanteil abzukaufen, nicht. Die Übernahme des Miteigentums des Beklagten durch die Klägerin stellt keine Zivilteilung dar, worunter nach § 843 ABGB die gerichtliche Feilbietung der zu teilenden Sache (also Verwertung der Liegenschaft als Ganzes) samt Verteilung des Kaufpreises unter den Teilhabern zu verstehen ist, worauf auch…
…durch gerichtliche Feilbietung ist nur dann zulässig, wenn die Naturalteilung entweder nicht möglich oder nicht tunlich ist ( Tanczos/Eliskases in Rummel/Lukas 4 § 843 ABGB Rz 1; Sailer in KBB 5 § 843 ABGB Rz 1; RIS Justiz RS0013236). Die Beweispflicht für die Unmöglichkeit oder wenigstens Untunlichkeit…
…Beklagten lediglich anzubieten, ihm seinen Hälfteanteil abzukaufen, nicht. Die Übernahme des Miteigentums des Beklagten durch die Klägerin stellt keine Zivilteilung dar, worunter nach § 843 ABGB die gerichtliche Feilbietung der zu teilenden Sache (also Verwertung der Liegenschaft als Ganzes) samt Verteilung des Kaufpreises unter den Teilhabern zu verstehen ist. Es steht…
…4.1. Das Berufungsgericht hat die Rechtsprechung zu den Teilungshindernissen Unzeit und Nachteil der Übrigen (§ 830 ABGB) sowie zum Vorrang der Realteilung (§ 843 ABGB) zutreffend dargestellt und auf den vorliegenden Einzelfall richtig angewandt. 4.2. „Unzeit“ und „Nachteile der übrigen“ bilden zwei selbständige Teilungshindernisse (RIS Justiz…
…gehen oder einem Teil zu Unrecht (zu Lasten des anderen Teiles) zu Gute kommen würden. Dem Umstand, dass in Rücksicht auf den in § 843 ABGB normierten Vorrang der Naturalteilung (SZ 25/162) der auf Zivilteilung klagende Kläger grundsätzlich zu behaupten und zu beweisen hat, dass Naturalteilung unmöglich oder untunlich ist…
…Oberste Gerichtshof auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (RIS-Justiz RS0043691). 1. Zum Rekurs der Klägerin: 1.1. Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze gelten auch für die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG (RIS-Justiz RS0110439…