Informationen zu § 216 ABGB
Fassung gemäß KindG und KindRÄG
§ 66 BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 66 XIII. Bestimmungen über den Deckungsstock gemäß § 216 ABGB
…§ 66. (1) Ein Kreditinstitut, das einen Deckungsstock im Sinne des § 216 ABGB bildet, hat: 1. den unbelasteten Deckungsstock in der Höhe der Mündelgeldspareinlagen zu halten und 2. die zum Deckungsstock gehörenden Werte in ein besonderes, laufend zu…
§ 67
…1) Der Deckungsstock im Sinne des § 216 ABGB ist, ausgenommen zugunsten der Ansprüche aus Mündelgeldspareinlagen, der Exekution entzogen. (2) Im Konkurs bildet der Deckungsstock eine Sondermasse zugunsten der Ansprüche aus Mündelgeldspareinlagen (§§…
§ 99
…eines dieser Wörter enthalten ist, entgegen § 94 führt; 16. als Verantwortlicher (§ 9 VStG) eines Kreditinstitutes oder als Prüfungsorgan nach § 216 ABGB die Bestimmungen über den Deckungsstock gemäß § 216 ABGB (§§ 66 bis 68) verletzt; 17. entgegen unmittelbar anzuwendenden EU-Rechtsvorschriften Verfügungen über…
§ 46 InvFG 2011 · InvFG 2011 · Investmentfondsgesetz 2011
§ 46 3. Hauptstück
…dürfen. Wertpapierleihgeschäfte gemäß § 84 sind zulässig. Solche Anteilscheine sind auch für die Anlage im Deckungsstock einer inländischen Bank für Spareinlagen gemäß § 216 ABGB geeignet. (4) Nach Maßgabe der Fondsbestimmungen (§ 53 Abs. 3 Z 7 und 14) können für ein Sondervermögen mehrere Gattungen von Anteilscheinen…
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