JudikaturOGH

RS0101148 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2025

Die prozeßordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert einen Vergleich der im Wahrspruch festgestellten Tat mit deren im Urteilsspruch erfolgten Unterstellung unter das Strafgesetz.

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