RS0044547 – OGH Rechtssatz
Weist das Gericht zweiter Instanz einen gegen seine Entscheidung erhobenen Revisionsrekurs als sogenanntes Durchlaufgericht zurück, ist das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig.
…Rechtsmittel des Klägers gegen die Zurückweisung seines an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rekurses ist damit unabhängig von den sonst gegebenen Beschränkungen zulässig (vgl RIS Justiz RS0044547); es ist aber nicht berechtigt. 2.1 Mit seinem Beschluss vom 11. 3. 2016 hat das Rekursgericht dem ihm mit Beschluss des Obersten…
…iSd § 528 Abs 2 Z 2 ZPO unzulässig sei, bekämpfbar ist (3 Ob 233/10a; RIS Justiz RS0044005 [T5]; RS0044547; Zechner in Fasching/Konecny 2 § 528 ZPO Rz 14). Das Rechtsmittel ist jedoch nicht berechtigt. Von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen…
…Erstgericht ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückweist ( Kodek in Rechberger 2 , Rz 1 zu § 528 ZPO; RIS Justiz RS0044005; RS0044054; RS0044547; zuletzt: 1 Ob 245/03s mwN). Der Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluss des Gerichts zweiter Instanz ist daher unabhängig vom Wert des Entscheidungsgegenstandes und…
…„Durchlaufgericht“ zurückgewiesen, sodass das nunmehr dagegen vom Beklagten erhobene Rechtsmittel unabhängig von den Schranken des § 528 ZPO zulässig ist (RIS Justiz RS0044547, zuletzt 8 Ob 93/10z; Zechner in Fasching/Konecny ² IV/1 § 519 Rz 28 und § 523…
…gegen seine Entscheidung erhobenen Rekurs als „Durchlaufgericht" zurück, ist das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig (RIS-Justiz RS0044547; RS0044005; RS0044054). Weil es sich dabei um einen „Vollrekurs" handelt, kommt es auch auf den Wert des Entscheidungsgegenstands und auf die Lösungsbedürftigkeit erheblicher Rechtsfragen…
…Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG abhängt (5 Ob 206/11x; RIS-Justiz RS0007047; vgl auch RS0044005; RS0044547); es ist aber nicht berechtigt. Das Rekursgericht hat mit seinem Beschluss vom 12. 6. 2003, GZ 38 R 79/03d…
…Rechtsmittel zurückwies (SZ 58/186; SZ 66/87; EvBl 1997/113, jeweils mwN; 8 Ob 143/99h ua; RIS Justiz RS0044547; RS0044054; RS0044005; Kodek in Rechberger 2 , Rz 1 zu § 528 ZPO). Der Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluss des Gerichts zweiter Instanz ist daher…
…prüft, sie aber nicht für stichhältig hält und deshalb den Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO samt damit verbundener Revision zurückweist (RIS-Justiz RS0115271; RS0044547 [T3]; 7 Ob 56/03s). Der Rekurs ist jedoch nicht berechtigt. Das Berufungsgericht ist in der Frage der Verspätung des von der beklagten Partei gestellten…
…der verpflichteten Partei ist zulässig, weil das Rekursgericht hier als sogenanntes Durchlaufs-(oder Durchgangs-)gericht entschieden hat (stRsp, zuletzt 6 Ob 276/01h; RIS-Justiz RS0044547; Kodek in Rechberger2, § 528 ZPO Rz 1 mwN), aber nicht berechtigt. In ihrem Rechtsmittel macht die verpflichtete Partei im Wesentlichen geltend, die Entscheidung darüber…
…10). Das Rechtsmittel des Klägers gegen die Zurückweisung seines an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rekurses ist damit unabhängig von den sonst gegebenen Beschränkungen zulässig (vgl RS0044547); es ist aber nicht berechtigt: 2. Das Erstgericht hat Rekurse und Revisionsrekurse, die verspätet oder aus einem anderen Grund als dem Fehlen einer erheblichen…
…seine Entscheidung erhobenes Rechtsmittel als sogenanntes Durchlaufgericht zurückweist, das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig ist (RIS Justiz RS0044547; RS0044005; 3 Ob 259/02p). Dies gilt auch für die Zurückweisung eines Antrags auf Änderung des Zulässigkeitsausspruchs (8 Ob 129/06p…
…zulässig, weil ein Beschluss des Rekursgerichts, mit dem es einen gegen seine Entscheidung erhobenen Revisionsrekurs als sogenanntes Durchlaufgericht zurückwies, mit Vollrekurs bekämpfbar ist (RIS Justiz RS0044547; Zechner in Fasching/Konecny 2 § 528 ZPO Rz 14). Das Rechtsmittel ist jedoch nicht berechtigt, weil § 528 ZPO auch im…
…Der Rekurs des Beklagten gegen die Zurückweisung seines Rechtsmittels durch das Gericht zweiter Instanz ist damit unabhängig von den sonst gegebenen Beschränkungen zulässig (RIS Justiz RS0044547); er ist aber nicht berechtigt. 2. Gemäß § 192 Abs 2 ZPO können die nach §§ 187 bis 191 ZPO…
…seine Entscheidung erhobenen Revisionsrekurs als sogenanntes Durchlaufgericht zurück, ist das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig (stRsp; RIS-Justiz RS0044547, RS0044005, RS0044054). Das Rekursgericht hat das von der verpflichteten Partei gegen seine Rekursentscheidung erhobene Rechtsmittel aber zutreffend als unzulässig zurückgewiesen. Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528…
…wenn das Rekursgericht als bloßes Durchlaufgericht ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen hat (RS0007047; siehe zur vergleichbaren Bestimmung des § 528 ZPO RS0044547). [8] 1.3 Auch der besondere Rechtsmittelausschluss nach § 63 Abs 4 AußStrG (vgl auch § 508 Abs 4 ZPO) ist auf…
…1 Z 1 ZPO; ein solcher Beschluss ist vielmehr zufolge § 514 Abs 1 ZPO – mit Rekurs – bekämpfbar (RS0044005 [T9]; RS0044547). [5] Die im Rekurs behauptete Nichtigkeit, die darin bestehen soll, „dass das Rechtsmittelgericht (zu Unrecht) eine Zuständigkeit des Erstgerichts wahrgenommen habe“, liegt nicht…
… 1 Z 1 ZPO; ein solcher Beschluss ist vielmehr zufolge § 514 Abs 1 ZPO bekämpfbar (vgl RS0044005 [T9]; RS0112633 [T3]; RS0044547). Der Rekurs des Klägers ist daher zulässig. [5] Das Rekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof ist seit der ZVN 2009 jedoch zweiseitig (RS0128487). Das Erstgericht…
…Rekurs der Beklagten gegen die Zurückweisung ihres Rechtsmittels durch das Gericht zweiter Instanz ist damit unabhängig von den sonst gegebenen Beschränkungen zulässig (vgl RIS Justiz RS0044547); er ist aber nicht berechtigt. 2. Zutreffend hat das Gericht zweiter Instanz darauf hingewiesen, dass der Oberste Gerichtshof seit dem Judikat 61 neu…
…Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO abhängt (SZ 66/87; 6 Ob 276/01h; RIS-Justiz RS0044547; RS0044005). Der an das Rekursgericht gerichtete, für die Anfechtbarkeit der Rekursentscheidung als erforderlich erachtete Antrag, einen Bewertungsausspruch zu fassen und den Revisionsrekurs zuzulassen, ist als…
…diesem als "Durchgangsgericht" gefasster Zurückweisungsbeschluss vor; dagegen ist der Rekurs ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 528 ZPO zulässig (stRsp, RIS Justiz RS0044005, RS0044547). Auch § 24 Abs 2 JN steht der Behandlung des Rekurses in der Sache nicht entgegen, weil das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluss…
…aufgrund der Bestimmung des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO unzulässig, hat doch das Rekursgericht hier als Durchlaufgericht fungiert (RIS Justiz RS0044547; RS0044507 [T9] ua). Das Rechtsmittel ist jedoch als verspätet zurückzuweisen. Aus folgender Erwägung kann es dahinstehen, ob die Verspätung im Anlassfall wegen des Aufenthalts des…
…wenn das Rekursgericht als bloßes Durchlaufgericht ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen hat (3 Ob 34/09k; RIS Justiz RS0007047; RS0124563; RS0044547 zu § 528 ZPO). Der Rekurs ist daher zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 2. Gemäß § 64 Abs 1 AußStrG…
…gegen seine Entscheidung erhobenen Revisionsrekurs als sogenanntes Durchlaufgericht zurück, ist das dagegen erhobene Rechtsmittel unabhängig von der Regelung des § 528 ZPO zulässig (RIS-Justiz RS0044547; 6 Ob 183/03k; 1 Ob 245/03s; Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 519 ZPO Rz 28; Kodek in Rechberger, ZPO²…
…§ 528 Rz 1 mwN; Zechner in Fasching/Konecny IV/1² § 528 Rz 170 mwN; zuletzt 1 Ob 26/06i; RIS-Justiz RS0112633, RS0044547 und RS0007047). Dieser Grundsatz hat auch im außerstreitigen Verfahren Geltung. Die Rechtsmittelbeschränkung des § 62 AußStrG gilt demnach nicht, wenn das Rekursgericht bei der Zurückweisung…
…des an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rechtsmittels als Durchlaufgericht gehandelt hat und in einem solchen Fall die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 ZPO nicht gilt (RS0044547; RS0044054; RS0044005). Er ist aber nicht berechtigt . [3] Nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO können Entscheidungen über die Verfahrenshilfe unabhängig…
…gefasst: Zu 1.: Der Rekurs des Betroffenen gegen die Zurückweisung des „außerordentlichen Revisionsrekurses" durch das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht ist zulässig (RIS-Justiz RS0044547), jedoch nicht berechtigt. Wie bereits das Gericht zweiter Instanz unter Berufung auf § 91 Abs 3 GOG zutreffend ausführte, ist die Abweisung eines Fristsetzungsantrags absolut…
…als bloßes Durchlaufgericht ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen hat (3 Ob 34/09k EvBl 2009/104; RIS Justiz RS0007047; RS0044547). 2. Die Rekursfrist (Revisionsrekursfrist) beträgt im Grundbuchverfahren bei Zustellungen im Inland 30 Tage (§ 123 Abs 1 GBG [iVm § 126…
…Entscheidungsgegenstandes, aber auch ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO abhängt (RIS-Justiz RS0044547, RS0044005). Der Rekurs ist auch berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 1 Ob 23/01s (= JBl 2001, 598 = EvBl 2001/150 = immolex 2001…
…kommt der Rechtsmittelausschluss zwar nicht zum Tragen, wenn das Rekursgericht die Zulässigkeit eines an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rechtsmittels als „Durchlaufgericht" verneinte (RIS Justiz RS0044547), wohl aber dann, wenn das Erstgericht das Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zurückwies und das Rekursgericht diesen Beschluss bestätigte (RIS Justiz RS0044049). Hier hat das…
… 1 ZPO; ein solcher Beschluss ist vielmehr zufolge § 514 Abs 1 ZPO bekämpfbar (RIS Justiz RS0044005 [T9]; RS0112633; RS0044507 [T9, T10]; RS0044547). 2.1. Der Rekurs ist jedoch nicht berechtigt , weil der Revisionsrekurs gegen eine Entscheidung, mit der die Abweisung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung…
…Begründung: Zu 1.: Der Rekurs des Betroffenen gegen die Zurückweisung des „außerordentlichen Revisionsrekurses" durch das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht ist zulässig (RIS-Justiz RS0044547), jedoch nicht berechtigt. Wie bereits das Gericht zweiter Instanz unter Berufung auf § 91 Abs 3 GOG zutreffend ausführte, ist die Abweisung eines Fristsetzungsantrags absolut…
…der zweiten Instanz jedenfalls unanfechtbar. Der Revisionsrekurs sei daher unzulässig. Gegen diesen Beschluss richtet sich der Rekurs der Rekurswerberin. Der Rekurs ist zulässig (RIS Justiz RS0044547; Zechner in Fasching/Konecny ² IV/1 § 519 Rz 28; E. Kodek in Rechberger , ZPO³ § 528 Rz 2), er ist jedoch nicht…
…519 Abs 1 Z 1 ZPO; ein solcher Beschluss ist zufolge § 514 Abs 1 ZPO bekämpfbar (RS0044005 [T9]; vgl auch RS0044547; RS0044054). [11] 4. Der Rekurs des Beklagten gegen die Zurückweisung seines Rechtsmittels durch das Rekursgericht ist somit zwar als zulässig anzusehen, allerdings ist ihm kein…
…das Rekursgericht als bloßes Durchlaufgericht ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen hat ( Fucik/Kloiber aaO § 67 Rz 2; RIS Justiz RS0044547 zu § 528 ZPO; zum AußStrG RIS Justiz RS0007047, zuletzt ausdrücklich 5 Ob 91/08f). Es könnte allerdings erwogen werden, in Fällen…
…außerordentliche Revision zu erheben. Dagegen richtet sich der Rekurs der Klägerin mit einem Aufhebungsantrag, hilfsweise wird ein Verbesserungsantrag gestellt. Der Rekurs ist zulässig (RIS Justiz RS0044547, RS0044005), er ist aber nicht berechtigt. Der Einwand im Rekurs, das Berufungsgericht sei für die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision nicht kompetent, geht ins Leere, weil…
…des § 528 Abs 1 ZPO zulässig ist (6 Ob 225/09w; 1 Ob 130/08m mwN; RIS Justiz RS0044547; RS0044507 ua). Der Rekurs des Antragstellers ist aber nicht berechtigt. Nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO können Entscheidungen über die…
…dem Rekursgericht damit die Funktion eines „Durchlaufgerichtes" zu, wogegen ein Revisionsrekurs (entgegen der spruchmäßigen Erklärung des Rekursgerichtes) nicht jedenfalls unzulässig ist (RIS-Justiz RS0112633; RS0044547; RS0044054; RS0044005). Da jedoch die Zurückweisung des „Rekurses" (Punkt I. des Rechtsmittelschriftsatzes vom 13. 7. 2006 = ON 16) nach dem Vorgesagten gesetzeskonform erfolgte, also…
…zurückgewiesen. Begründung: Zu 1.: Der Rekurs des Betroffenen gegen die Zurückweisung des "außerordentlichen Revisionsrekurses" durch das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht ist zulässig (RIS-Justiz RS0044547), jedoch nicht berechtigt. Wie bereits das Gericht zweiter Instanz unter Berufung auf § 91 Abs 3 GOG zutreffend ausführte, ist die Abweisung eines Fristsetzungsantrags absolut…
…Das gilt namentlich dann, wenn das Rekursgericht als bloßes Durchlaufgericht ein wie hier an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen hat (RIS-Justiz RS0007047; RS0044005; RS0044547; 5 Ob 206/11x mwN). Dem insoweit zulässigen Rekurs kommt jedoch keine Berechtigung zu. Nach § 62 Abs 3 AußStrG ist…
Rückverweise