3Ob96/15m—OGH Entscheidung
15. Juli 2015
…Ehepartners zu messen. Die Anspannung des Unterhaltsschuldners dient somit als eine Art Missbrauchsvorbehalt, wenn schuldhaft die zumutbare Erzielung deutlich höherer Einkünfte versäumt wird (RIS Justiz RS0047495 [T4, T8, T15]). Verfügt der Unterhaltspflichtige wie hier der Beklagte über ein Einkommen, so setzt seine Anspannung voraus, dass die tatsächlich bezogenen Einkünfte in auffälliger…