7Ob226/11b—OGH Entscheidung
25. Januar 2012
…eigenes, ihren notdürftigen Unterhalt deckendes Einkommen erzielt. Die Werte, die der Einkommenssteuer zugrundegelegt werden, sind für sich allein für die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht maßgebend (RIS Justiz RS0047423). Die Steuerbemessungsgrundlage ist nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu korrigieren. Grundsätzlich sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage steuerlich absetzbare Beträge, denen keine Einkommensminderung gegenüberstehen, einzubeziehen (RIS Justiz RS0047423 [T3…