9ObA180/08y—OGH Entscheidung
24. Februar 2009
…ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, die regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO begründen (RIS-Justiz RS0039177 ua). Dass hier ein derartiges Interesse der Klägerin gegeben ist, ist nicht weiter zweifelhaft, bestreitet doch die Beklagte nach wie vor, dass das K-LVBG…