12Os112/25z—OGH Entscheidung
14. Oktober 2025
…StPO setzt voraus, dass jene Beweismittel deutlich und bestimmt bezeichnet werden, welche erhebliche Bedenken gegen die im Wahrspruch festgestellten Tatsachen begründen würden (RIS Justiz RS0117446, RS0099711). Diesen Anforderungen wird die Rüge, soweit sie pauschal auf „den Inhalt des durchgeführten Beweisverfahrens“ verweist, nicht gerecht. [5] Indem sie weiters der Sache…