JudikaturOGH

RS0037591 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2024

Stützt der Kläger das Klagebegehren auf jeden erdenklichen Rechtsgrund, so entbindet ihn eine solche Leerformel nicht von der Verpflichtung, die rechtserzeugenden Tatsachen vorzubringen.

Rückverweise