RS0074833 – OGH, AUSL_EGMR Rechtssatz
Rechtsmittelbeschränkungen auf Grund des Wertes des Entscheidungsgegenstandes bilden ebensowenig einen Verstoß gegen die MRK wie Bestimmungen über die Bewertung des Streitgegenstandes.
… 6 EMRK begründet, verkennt er, dass das Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten hier nicht auch das Recht auf einen Instanzenzug gewährt (RS0121377; RS0043962; RS0074833 [T2]; RS0074613 [T2]; vgl auch VfGH VfSlg 14.709). Mit dem von ihr wahrgenommenen Rekursrecht hat die Gläubigerin bereits rechtliches Gehör gefunden. Der Revisionsrekurs ist…
…Zugang zu einem Höchstgericht. Es bedarf daher nicht jede behauptete Nichtigkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Prüfung durch ein Höchstgericht (RIS Justiz RS0074613; vgl RS0079186; RS0043962; RS0074833 [T1]). Weder Art 82 Abs 1 B VG noch Art 6 EMRK rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Bedenken gegen die…
…EMRK ins Treffen zu führen, verkennt, dass das Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten nicht auch das Recht auf einen Instanzenzug gewährt (RIS Justiz RS0043962; RS0074833 [T2]; RS0074613 [T1]). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigen weder Art 92 Abs 1 B-VG noch Art 6 EMRK Bedenken…
…räumt einer Person das Recht ein, ein Höchstgericht als dritte Instanz anzurufen (EGMR 7. 10. 2004 Bsw 76809/01; RIS-Justiz RS0121377; RS0074833 [T2]). Eine Verletzung der in der EMRK festgelegten Rechte und Freiheiten, wogegen Art 13 EMRK eine wirksame Beschwerde verlangt (RIS Justiz RS0121682; RS0075026), ist…
…zu den Gerichten nicht auch das Recht auf einen Instanzenzug gewährt (3 Ob 65/11x = SZ 2011/106; RIS Justiz RS0121377; RS0043962; RS0074833 [T2]; RS0074613 [T1]). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigen weder Art 92 Abs 1 B VG noch Art 6 EMRK Bedenken…
…T3, T6, T14, T15]; RS0074613 ). Davon ausgehend bestehen gegen Rechtsmittelbeschränkungen grundsätzlich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Zugang zu den Gerichten als solcher gewahrt bleibt ( RS0074833 [T1]; RS0079186 [T2]; RS004396 2 [T9]; vgl auch RS0079186 [T4]; 5 Ob 1/23t [Rz 7]). Der Oberste Gerichtshof hat auch schon…
…des Obersten Gerichtshofes rechtfertigt Art 6 EMRK keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (4 Ob 27/97t; 6 Ob 44/99k; RIS-Justiz RS0044057, RS0074833, RS0102361). Unter der Voraussetzung, dass der Zugang zu den Gerichten gewahrt ist, bleibt die weitere Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit dem Ermessen der Staaten überlassen. Art 6…
…rechtlichen Gehörs liegt schon deshalb nicht vor, weil nach ständiger oberstgerichtlicher Rechtsprechung Art 6 MRK kein Recht auf einen Instanzenzug gewährt (RIS Justiz RS0074613 [T1]; RS0074833 [T2]; RS0043962 [T12, T14]). Auch ein entscheidungsrelevanter Verstoß des Berufungsgerichts gegen § 182a ZPO liegt nicht vor. Die Unterlassung der Erörterung eines bisher unbeachtet gebliebenen…
…Gerichtshofs weder Art 92 Abs 1 B VG noch Art 6 EMRK Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen bzw Rechtsmittelausschlüssen (RIS Justiz RS0074833; RS0043962; RS0074613). Auch Art 6 EMRK gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder den Zugang zu einem Höchstgericht, somit auch nicht das Recht auf…
…der Klägerin ist entgegenzuhalten, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes Art 6 EMRK keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen rechtfertigt (RIS Justiz RS0044057, RS0074833). Unter der Voraussetzung, dass der Zugang zu den Gerichten gewahrt ist, bleibt nämlich die weitere Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit dem Ermessen der Staaten überlassen. Art 6…
…besteht, begegnet keinen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Art 6 EMRK, der in Zivilrechtssachen kein Recht auf einen Instanzenzug vorsieht (RIS Justiz RS0043962; RS0074613; RS0074833; RS0121377). 5. Eine in der Berufung versäumte Rechtsrüge kann nicht in der Revision nachgetragen werden (RIS Justiz RS0043480). 6. Mangels erheblicher Rechtsfrage ist…
…Gerichtshof deren Bedenken nicht teilt. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigt Art 6 EMRK keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (RIS-Justiz RS0044057, RS0074833, RS0102361). Unter der Voraussetzung, dass der Zugang zu den Gerichten gewahrt ist, bleibt nämlich die weitere Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit dem Ermessen der Staaten überlassen. Art…
…in allen Instanzen. Der Instanzenzug kann daher durch einfaches Gesetz abgekürzt werden (OGH 2.12.2003, 10 Obs 250/03t mit Hinweis auf RIS-Justiz RS0044057; RS0043962; RS0074833 und RS0079186). Mag nun eine Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Erstgerichtes über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eine Rechtsverletzung bewirken, so ist diese weder…
…Gerichtshofs weder Art 92 Abs 1 B-VG noch Art 6 EMRK Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen bzw Rechtsmittelausschlüssen (RIS-Justiz RS0074833; RS0043962; RS0074613) und gewähren auch kein Recht auf einen Instanzenzug oder den Zugang zu einem Höchstgericht, somit auch nicht das Recht auf einen durchlaufenden Instanzenzug…
…Ob 502/96 mwN). Auch aus Art 6 EMRK ergeben sich keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (4 Ob 106/04y; RIS-Justiz RS0044057, RS0074833, RS0102361). Diese Norm enthält zur Frage der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen keinen Hinweis. Das Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug…
…entzogen. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigt Art 6 EMRK keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (4 Ob 106/04y; RIS-Justiz RS0044057, RS0074833, RS0102361). Unter der Voraussetzung, dass der Zugang zu den Gerichten gewahrt ist, bleibt die weitere Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit dem Ermessen der Staaten überlassen. Art 6…
…Art 6 EMRK verkennt, dass das Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten nicht auch das Recht auf einen Instanzenzug gewährt (RIS-Justiz RS0121377; RS0043962; RS0074833 [T2]; RS0074613 [T2]; vgl auch VfGH VfSlg 14.709 ). Die Verweise auf Art 83 Abs 2 B VG und § 25 JN…
…RIS-Justiz RS0042729; 1 Ob 502/96 mwN). Auch aus Art 6 EMRK ergeben sich keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (RIS-Justiz RS0044057, RS0074833, RS0102361). Das Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder - wenn ein solcher besteht - auf Gerichtsbarkeit in allen Instanzen (SZ…
…dass das Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten nicht auch das Recht auf einen Instanzenzug insbesondere keinen Zugang zu einem Höchstgericht gewährt (RIS-Justiz RS0043962; RS0074833 [T2]; RS0074613 [T1]). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigen weder Art 92 Abs 1 B-VG noch Art 6 EMRK Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit…
…Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigt Art 6 EMRK keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (4 Ob 27/97t = EvBl 1997/131; RIS-Justiz RS0044057, RS0074833, RS0102361). Unter der Voraussetzung, dass der Zugang zu den Gerichten gewahrt ist, bleibt die weitere Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit dem Ermessen der Staaten überlassen. Art 6…
…über die Sache entzogen. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigt Art 6 EMRK keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (RIS Justiz RS0044057, RS0074833, RS0102361). Unter der Voraussetzung, dass der Zugang zu den Gerichten gewahrt ist, bleibt die weitere Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit dem Ermessen der Staaten überlassen. Art …
… Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigt Art 6 EMRK keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsmittelbeschränkungen (RIS Justiz RS0043962 [T9]; RS0044057 [T11]; RS0074833 [T1]). Unter der Voraussetzung, dass der Zugang zu den Gerichten gewahrt ist, bleibt die weitere Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit dem Ermessen der Staaten überlassen. Art …
…unberücksichtigt, dass Art 6 Abs 1 MRK weder das Recht auf einen Instanzenzug noch den Zugang zu einem Höchstgericht gewährt (RIS Justiz RS0043962, RS0074833 [T2], RS0074613 [T1]). Weder aus Art 92 Abs 1 B VG noch aus Art 6 Abs 1 MRK sind Bedenken gegen…
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