RS0074833 – OGH, AUSL_EGMR Rechtssatz
Rechtsmittelbeschränkungen auf Grund des Wertes des Entscheidungsgegenstandes bilden ebensowenig einen Verstoß gegen die MRK wie Bestimmungen über die Bewertung des Streitgegenstandes.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden