RS0044330 – OGH Rechtssatz
Zu den Entscheidungen über die Verfahrenshilfe gehören auch solche, mit denen ein in Angelegenheiten der Verfahrenshilfe erhobener Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wird.
…die Verfahrenshilfe gehören auch solche, mit denen – wie hier – ein in Angelegenheiten der Verfahrenshilfe erhobener Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde ( RS0044213 ; RS0012383 ; RS0044330 ). [8] Der Revisionsrekurs des Geschäftsführers ist daher als absolut unzulässig zurückzuweisen.…
…Verfahrenshilfe. Gemäß § 528 Abs 2 Z 4 ZPO sind alle Entscheidungen über die Verfahrenshilfe einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen (RS0036078; RS0044330). Hiezu gehören insbesondere Beschlüsse über die Bewilligung und den Umfang der Verfahrenshilfe (RS0052781). Auch ein zweitinstanzlicher Beschluss, mit dem der Rekurs gegen einen Auftrag zur…
…Rekurs ist nicht berechtigt. 1. Wie das Rekursgericht bereits in seinem Beschluss vom 27.8.2024 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung ( RS0052781 ; RS0036078 ; RS0113116 ; RS0012383 ; RS0110165 ; RS0044330 ) ausgeführt hat, ist der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof in Verfahrenshilfesachen gemäß § 528 Abs 2 Z 4 ZPO jedenfalls unzulässig. Ebenfalls…
…mit denen – wie hier – ein in Angelegenheiten der Verfahrenshilfe erhobener Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen und eine Sachentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt wurde (RS0044330, RS0012383, jüngst 9 Ob 21/25s; siehe auch Musger in Fasching/Konecny ³ IV/1 § 528 ZPO Rz 75). Der absolute…
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