RS0059280 – OGH Rechtssatz
Liegt die geltend gemachte Säumigkeit (des Gerichtes) nicht vor, so ist der Fristsetzungsantrag (als unbegründet) abzuweisen.
…Antragsteller in seinem Fristsetzungsantrag aufgeworfenen Zuständigkeitsfrage ist nicht Gegenstand eines Verfahrens nach § 91 GOG. Der Fristsetzungsantrag ist daher als unbegründet abzuweisen (RIS Justiz RS0059280). 3. Das Fristsetzungsverfahren kennt keinen Kostenersatz (RIS Justiz RS0059255), weshalb der Antragsteller die Kosten unabhängig vom Erfolg seines Antrags selbst zu tragen hat.…
…weil die an diesen gerichteten „Rekurse“ rechtskräftig zurückgewiesen wurden. Eine Säumnis der Vorinstanzen liegt nicht vor, weshalb der Fristsetzungsantrag abzuweisen war (RIS-Justiz RS0059280). Das Fristsetzungsverfahren nach § 91 GOG ist einseitig, es ist ihm daher ein Kostenersatz fremd (RIS Justiz RS0059255).…
…und wird vom Einschreiter auch nicht substantiiert bestritten. Hat das Gericht aber die begehrte Verfahrenshandlung ohnedies bereits vorgenommen, besteht für einen Fristsetzungsantrag kein Raum (RS0059297; RS0059280). Ein Anspruch auf eine bestimmte Erledigung ist im Fristsetzungsverfahren nicht durchsetzbar (RS0059285). [4] Offensichtlich liegt dem (weiteren) Fristsetzungsantrag die Rechtsauffassung des Einschreiters zugrunde, ein Tippfehler…
…3). Eine Säumnis des Oberlandesgerichts Linz in der Entscheidung über diesen Antrag kommt damit nicht in Betracht, sodass der Fristsetzungsantrag unbegründet und daher abzuweisen ist (RS0059280).…
…der rechtskräftigen Entscheidung über ihn ablehnende Anträge nicht entscheidet (RS0059248 [T1]). Liegt die geltend gemachte Säumigkeit nicht vor, so ist der Fristsetzungsantrag als unbegründet abzuweisen (RS0059280).…
…dem 5. Senat dieses Gerichts aber keine Säumigkeit angelastet werden. [7] Liegt die geltend gemachte Säumigkeit nicht vor, ist der Fristsetzungsantrag als unbegründet abzuweisen (RS0059280).…
…Entscheidung über ihn ablehnende Anträge nicht entscheidet (RS0059248 [T1]). [5] Liegt die geltend gemachte Säumigkeit nicht vor, so ist der Fristsetzungsantrag als unbegründet abzuweisen (RS0059280).…
…3. 3. 2024 vom Erstgericht bereits rechtskräftig zurückgewiesen wurde. [7] Liegt die geltend gemachte Säumigkeit nicht vor, ist der Fristsetzungsantrag als unbegründet abzuweisen (RS0059280).…
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