10ObS91/17f—OGH Entscheidung
13. September 2017
…ASGG, § 502 Abs 1 ZPO abhängig, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seiner Rechtsvertretung zuzuerkennen (RIS-Justiz RS0085871). Für ein Rechtsmittel gebührt aber gemäß § 23a RATG nur ein ERV-Zuschlag von 2,10 EUR, weil es sich hiebei nicht um einen…