RS0085871 – OGH Rechtssatz
Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen.
…seiner Rechtsvertretung zuzuerkennen, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO abhängt ( RS0085871 ). Ein Kostenzuspruch kommt hier aber nicht in Betracht, weil aus der Aktenlage keine Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Klägerin ersichtlich sind, die einen…
…der Kosten seiner Rechtsvertretung zuzuerkennen, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO abhängt ( RS0085871 ). Ein Kostenzuspruch kommt hier aber nicht in Betracht, weil aus der Aktenlage keine Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Klägers ersichtlich sind, die einen…
…Kosten ihrer Rechtsvertretung zuzuerkennen, zumal die Entscheidung im Zeitpunkt des Einbringens der Revision noch von der Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung abhängig war (vgl RS0085871). Pauschalgebühren sind gemäß § 80 ASGG in Sozialrechtssachen jedoch nicht zu entrichten.…
…berücksichtigungswürdige Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt, welche einen ausnahmsweisen Kostenersatz nach Billigkeit rechtfertigen können. Dem Kläger waren die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…Abs 1 ZPO) abhängt, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Kläger angesichts seiner angespannten Einkommensverhältnisse den Ersatz der Hälfte der Rekurskosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871). Diesem Kostenzuspruch steht der Umstand, dass der Kläger Verfahrenshilfe genießt, nicht entgegen (RIS Justiz RS0126140).…
…Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung abhing. Es entspricht der Billigkeit, dem zur Gänze unterlegenen Kläger die Hälfte der Kosten seines Vertreters im Revisionsverfahren zuzusprechen (RIS-Justiz RS0085871). Diesem Kostenzuspruch steht der Umstand, dass der Kläger Verfahrenshilfe genießt, nicht entgegen (vgl 10 ObS 186/13w; 10 ObS 106/10a…
…1 ZPO) abhängt, entspricht es der Billigkeit, der unterlegenen Klägerin angesichts ihrer angespannten Einkommensverhältnisse den Ersatz der Hälfte ihrer Kosten im Revisionsverfahren zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…entspricht es der Billigkeit, der unterlegenen Klägerin angesichts der sich aus der Aktenlage ergebenden angespannten Einkommensverhältnisse den Ersatz der Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…Abs 1 ZPO abhängt, entspricht es der Billigkeit, der unterlegenen Klägerin angesichts ihrer angespannten Einkommensverhältnisse den Ersatz der Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…weil keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten des Verfahrens vorliegen (vgl Neumayr in ZellKomm 2 § 77 ASGG Rz 13f mwN; RIS Justiz RS0085871 [T6]).…
…1 ZPO abhängt, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Kläger angesichts seiner aktenkundigen Einkommensverhältnisse (vgl ON 20) die Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS-Justiz RS0085871; 10 ObS 22/11z mwN). Die Bemessungsgrundlage beträgt 3.600 EUR, weil auch im Fall einer Aufrechnung mit laufenden Leistungen ein Streit um…
…Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung abhing. Es entspricht der Billigkeit, dem zur Gänze unterlegenen Kläger die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (RIS-Justiz RS0085871).…
…Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung abhing. Es entspricht der Billigkeit, dem zur Gänze unterlegenen Kläger die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…Abs 1 ZPO abhängt, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Kläger angesichts seiner angespannten Einkommensverhältnisse den Ersatz der Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871). Diesem Kostenzuspruch steht der Umstand, dass der Kläger Verfahrenshilfe genießt, nicht entgegen. Da ein Streit um wiederkehrende Leistungen im Sinn des § 77 Abs…
…Abs 1 ZPO abhängt, entspricht es der Billigkeit, der unterlegenen Klägerin angesichts ihrer aktenkundigen Einkommensverhältnisse den Ersatz der Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS-Justiz RS0085871).…
…Abs 1 ZPO abhängt, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Kläger angesichts seiner angespannten Einkommensverhältnisse den Ersatz der Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…des § 502 Abs 1 ZPO entspricht es der Billigkeit, der Klägerin angesichts ihrer aktenkundigen Einkommensverhältnisse die Hälfte der Kosten des Revisionsverfahrens zuzuerkennen (RIS-Justiz RS0085871).…
…Sinne des § 502 Abs 1 ZPO ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (RIS-Justiz RS0085871; 8 Ob 20/98v). Die Klägerin hat einen Kostenzuspruch nach Billigkeit beantragt.…
…angesichts ihrer aktenkundigen Einkommensverhältnisse (ON 14, ON 26 im Akt 15 S 53/07x) die Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
… 2 lit b ASGG. Aus Gründen der Billigkeit waren dem Kläger wegen der erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten des Verfahrens pauschaliert Kosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871); zeigen doch gerade Fälle wie der vorliegende, dass durch das Nebeneinander von Richtlinien und nationalem Gesetz erhebliche Auslegungsprobleme entstehen (vgl allgemein dazu Rebhahn aaO).…
… 1 ZPO abhängt und die Klägerin Ausgleichszulage bezieht, entspricht es der Billigkeit, der unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten ihres Vertreters zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…Verfahrens ist zu bejahen, weil die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO abhing (vgl RIS Justiz RS0085871). Im Hinblick darauf, dass der Kläger nach der Aktenlage Notstandshilfe bezieht, entspricht es deshalb der Billigkeit, dass ihm die Hälfte der Kosten der Revision ersetzt…
…des § 502 Abs 1 ZPO entspricht es der Billigkeit, dem Kläger angesichts seiner aktenkundigen Einkommensverhältnisse die Hälfte der Kosten des Revisionsverfahrens zuzuerkennen (RIS Justiz RS0085871). Die Bemessungsgrundlage nach § 77 Abs 2 ASGG beträgt 3.600 EUR.…
…des § 502 Abs 1 ZPO entspricht es der Billigkeit, dem Kläger angesichts seiner aktenkundigen Einkommensverhältnisse die Hälfte der Kosten des Revisionsverfahrens zuzuerkennen (RIS Justiz RS0085871).…
…502 Abs 1 ZPO entspricht es der Billigkeit, der Klägerin angesichts ihrer aktenkundigen Einkommensverhältnisse die Hälfte der Kosten des Revisionsverfahrens zuzuerkennen (RIS Justiz RS0085871).…
…Fehlens einer höchstgerichtlichen Judikatur erheblichen Frage ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (vgl RIS Justiz RS0085871).…
…Kosten seines Vertreters zusprechen, wenn die Entscheidung von der Lösung einer im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage abhängt (RIS Justiz RS0085871).…
…des § 502 Abs 1 ZPO abhängt, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (RIS-Justiz RS0085871; zuletzt 10 ObS 247/98s). Diese Überlegung kommt auch hier zum Tragen. Die erst am 13. 4. 2000 ergangene Entscheidung 8 ObS 56/00v konnte…
…einer erheblichen Rechtsfrage abhängt, entspricht es der Billigkeit, der unterlegenen Klägerin aufgrund ihrer angespannten finanziellen Verhältnisse die Hälfte der Kosten ihrer Rechtsvertretung zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Kläger die Hälfte der Kosten seiner Rechtsvertreterin zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871). Die Gewährung der Verfahrenshilfe ändert an der Kostenersatzpflicht nach Billigkeit nichts (RIS Justiz RS0126140).…
…von erheblicher Bedeutung abhing. Es entspricht daher der Billigkeit, dem zur Gänze unterlegenen Kläger die Hälfte der Kosten seines Vertreters im Revisionsverfahren zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
… 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG. Es entspricht der Billigkeit, der Klägerin die Hälfte der Revisionskosten zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…abhing, entspricht es der Billigkeit, der zur Gänze unterlegenen Klägerin angesichts ihrer angespannten Einkommenslage die Hälfte der Kosten ihrer Vertreterin im Revisionsverfahren zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…ASGG, § 502 Abs 1 ZPO abhängig, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seiner Rechtsvertretung zuzuerkennen (RIS-Justiz RS0085871). Für ein Rechtsmittel gebührt aber gemäß § 23a RATG nur ein ERV-Zuschlag von 2,10 EUR, weil es sich hiebei nicht um einen…
…berechtigt. Unter Bedachtnahme auf die Einkommenssituation der im Verfahren unterlegenen Klägerin entspricht es der Billigkeit, ihr die Hälfte der Kosten ihrer Rechtsvertretung zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…lit b ASGG. Im Hinblick auf die rechtlichen Schwierigkeiten des Falls waren dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
…Abs 1 ZPO abhängt, entspricht es der Billigkeit, der zur Gänze unterlegenen Klägerin die Hälfte der Kosten ihres Vertreters im Revisionsverfahren zuzusprechen (RIS Justiz RS0085871).…
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