Es ist nicht sinnvoll, einen mündigen Minderjährigen zur Aufnahme des persönlichen Verkehrs zu zwingen, weil dadurch seine ablehnende Haltung noch vertieft und verstärkt würde (so schon 7 Ob 617/87).
…2013 keine starre Grenze für die Beachtlichkeit der Verweigerung des persönlichen Verkehrs durch Minderjährige, zumal ihre Einstellung zum Kontaktrecht mit zunehmendem Alter größeres Gewicht erlangt (RS0047981 [T9]). Auch ob die Weigerung einer bei ihrer Befragung 12 1/2 Jahre alten Unmündigen zu beachten ist, hängt daher von den Umständen des…
…der Beurteilung, inwieweit gegen dessen Willen ein Besuchsrecht eingeräumt werden soll, beigemessen, weil dadurch die ablehnende Haltung vertieft und verstärkt werden kann (vgl RIS-Justiz RS0047981 mwN insbesondere 3 Ob 273/00v). Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf diese Umstände das Besuchsrecht entzogen werden…
…Grenze für die Beachtlichkeit der Verweigerung des persönlichen Verkehrs durch Minderjährige dar; auch gewinnt ihre Einstellung zum Besuchsrecht mit zunehmenden Alter größeres Gewicht (RIS Justiz RS0047981 [T4 und T9]). Ob die Weigerung einer bei ihrer Befragung noch nicht 11 ½ Jahre alten Unmündigen zu beachten ist, hängt von den Umständen des…
…ein gegen den Willen mündiger Minderjähriger (hier der nahezu 16 bzw 17 Jahre alten Kinder) durchgesetzter persönlicher Kontakt jedenfalls dem Kindeswohl widerspräche (RIS Justiz RS0047981 [T2]), bestehen an der Verfassungskonformität des § 108 AußStrG auch keine Bedenken. 3. Es trifft zwar zu, dass die durch das mit 1…
…für geboten. [13] 3. In seinem Revisionsrekurs führt der Vater ins Treffen, das Rekursgericht sei von höchstgerichtlicher Rechtsprechung (7 Ob 1547/94; RS0047981 [T1]) abgewichen, wonach einem kontaktunwilligen Vater ein Verweigerungsrecht zuzugestehen sei. Da er schon in seiner Äußerung vor dem Erstgericht und dann neuerlich im Rekurs auf…
…zu, inwieweit gegen ihren feststehenden Willen die Ausübung des Kontaktrechts ermöglicht werden soll, weil dadurch ihre ablehnende Haltung vertieft und verstärkt werden kann (RIS Justiz RS0047981 [T12]). Je näher ein Kind der Altersgrenze von 14 Jahren kommt, desto mehr Gewicht ist seinem Willen, keinen Kontakt zu haben, beizumessen (RS0047981 [T9…
… 108 AußStrG gestützte Antragsabweisung nicht in Betracht. 3.3 Zwar gewinnt die Einstellung zum Kontaktrecht mit zunehmenden Alter der Minderjährigen größeres Gewicht (RIS Justiz RS0047981 [T4 und T9]). Auf den Willen und die Stellungnahme einer noch nicht 10 jährigen unmündigen Minderjährigen kommt es nach der Rechtsprechung bei der Kontaktsrechtsregelung jedoch…
…Untersuchung durch den Sachverständigen zehnjährige Minderjährige den Besuchskontakten zum Vater eher ablehnend gegenübersteht, rechtfertigt für sich allein nicht die Einschränkung des Besuchsrechts (vgl RIS-Justiz RS0047981 [T5, T6, T7]). Mit zunehmenden Alter des Minderjährigen gewinnt freilich seine Einstellung zum Besuchsrecht größeres Gewicht. Der vom Minderjährigen befürchtete Verlust von Freizeit mit Freunden…
…Justiz RS0047754 [T25]). Auf den Willen und die Stellungnahme des noch nicht 10 jährigen unmündigen Minderjährigen kommt es bei der Besuchsrechtsregelung nicht an (RIS Justiz RS0047981 [T6]). Jüngere Kinder können auch gegen ihren Willen zu einem Besuchsrecht verhalten werden (RIS Justiz RS0047981 [T7]). Der Umstand, dass ein 10 jähriger Minderjähriger den…
…zu, inwieweit gegen dessen feststehenden Willen die Ausübung des Besuchsrechts ermöglicht werden soll, weil dadurch die ablehnende Haltung des Kindes vertieft und verstärkt werden kann (RS0047981 [T12]). [3] 1.3 Von einer – wie die Mutter meint – „generellen Entziehung des Rechts auf persönlichen Kontakt“ ist in der angefochtenen…
…gegen ihren feststehenden Willen die Ausübung des Kontaktrechts ermöglicht werden soll, weil dadurch die ablehnende Haltung des Kindes vertieft und verstärkt werden kann (RIS Justiz RS0047981 [T12]). Der Umstand, dass ein 10 jähriger Minderjähriger den Besuchskontakten zum Vater eher ablehnend gegenübersteht, rechtfertigt für sich allein nicht die Einschränkung des Kontaktrechts (RIS…
…Zwangsmitteln gegen den Willen des mündigen Minderjährigen durchgesetzter persönlicher Verkehr jedenfalls dem Kindeswohl widerspräche (vgl 4 Ob 4/25d Rz 14 mwN; RS0047981 ). [9] 2.3 Jüngere Kinder können demgegenüber grundsätzlich auch gegen ihren Willen zu einem Kontakt verhalten werden ( RS0047981 [T7]). Wenngleich § 108 AußStrG auf…
…kann, und ein mit Zwangsmitteln gegen den Willen des mündigen Minderjährigen durchgesetzter persönlicher Verkehr jedenfalls dem Kindeswohl widerspräche (vgl 6 Ob 173/00k, RS0047981; § 108 AußStrG; s auch RS0048820, RS0115962 zur Obsorge). Jüngere Kinder können aber auch gegen ihren Willen zu einem Kontakt verhalten werden (vgl 5…
…das Wohl des Kindes gefährdet (RIS Justiz RS0047950 [besonders T3]; RS0047754). Jüngere Kinder können auch gegen ihren Willen zu einem Besuchsrecht verhalten werden (RIS Justiz RS0047981 [T7]; zuletzt 5 Ob 94/16h). Auch reicht die bloße Befürchtung einer Irritation des Kindes oder eine „angstbetonte Beziehung“ (damals zum…
…vertieft und verstärkt werden kann. Die Mündigkeit bildete dabei keine starre Grenze, zumal die Einstellung eines Kindes zum Kontaktrecht mit zunehmendem Alter größeres Gewicht erlangt (RS0047981 [T9]). Jüngere Kinder können aber auch gegen ihren Willen zu einem Kontakt verhalten werden (RS0047981 [T7]). D ie bloße Befürchtung einer Irritation des Kindes oder…
…Grenze für die Beachtlichkeit der Verweigerung des persönlichen Verkehrs durch Minderjährige dar; auch gewinnt ihre Einstellung zum Kontaktrecht mit zunehmendem Alter größeres Gewicht (RIS Justiz RS0047981 [T9]). Ob die Weigerung einer bei ihrer Befragung noch nicht 11 1/2 Jahre alten Unmündigen zu beachten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls…
…keine starre Grenze für die Beachtlichkeit der Verweigerung der persönlichen Kontakte durch Minderjährige. Diese ablehnende Einstellung zum Kontaktrecht hat mit zunehmendem Alter größeres Gewicht (vgl RS0047981 [T9]) und zwar namentlich dann, wenn diese einem ernstlichen, unbeeinflussten Willen des Kindes entspricht und dafür plausible Gründe zu erkennen sind. Dies trifft im vorliegenden…
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