RS0047981 – OGH Rechtssatz
Es ist nicht sinnvoll, einen mündigen Minderjährigen zur Aufnahme des persönlichen Verkehrs zu zwingen, weil dadurch seine ablehnende Haltung noch vertieft und verstärkt würde (so schon 7 Ob 617/87).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden