6Ob76/12p—OGH Entscheidung
22. Juni 2012
…§ 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind (RIS Justiz RS0033855). Für eigene Arbeitsleistungen und sonstige Leistungen kann, wenn der erwartete Rechtsgrund nicht eintrat, angemessene Entlohnung begehrt werden, deren Höhe grundsätzlich vom verschafften Nutzen unabhängig ist…