Die Kondiktion wegen Zweckverfehlung greift in Analogie zu § 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäftes die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind.
…wegen des Wegfalls des Grundes oder des Nichteintritts des erwarteten Erfolgs angesehen (condictio causa data, causa non secuta; 4 Ob 84/09w mwN; RIS Justiz RS0033855, RS0033952). Sie ist immer dann anzuwenden, wenn der Geschäftszweck oder ganz allgemein diejenigen Umstände weggefallen sind, die nach der Interessenabwägung und nach dem Sinn und…
… 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind (RIS Justiz RS0033855). Erschöpfen sich die Zuwendungen in reinen Dienstleistungen, so stützt sich die Rechtsprechung bei diesen zweckverfehlenden Arbeitsleistungen grundsätzlich nicht auf § 1435 ABGB, sondern wendet…
…causa non secuta). Diese setzt voraus, dass die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung waren, nachträglich weggefallen sind (RS0033855). Auch eine nur „in Aussicht gestellte“, dann aber unterbliebene letztwillige Zuwendung rechtfertigt eine Kondiktion (RS0021830; RS0033806). [25] Der Beklagte bekämpft die Rechtsansicht des…
…Beklagte nicht einmal behauptet, diese Zahlungen noch in Erwartung des Fortbestands der Lebensgemeinschaft erbracht zu haben. Worin der (verfehlte) Zweck dieser Leistungen bestehen soll (vgl RS0033855), ist in keiner Weise ersichtlich. Die vom Berufungsgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage, ob die Rückforderung im Rahmen der condictio causa data causa non secuta ausgeschlossen…
… 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind (RIS-Justiz RS0033855). Erschöpfen sich die Zuwendungen in reinen Dienstleistungen , so stützt sich die Rechtsprechung bei diesen zweckverfehlenden Arbeitsleistungen grundsätzlich nicht auf § 1435 ABGB, sondern wendet…
…8 ff; beide mwN; aus der Rsp 8 Ob 617/87 = SZ 61/76; 4 Ob 2021/96a = SZ 61/76; RIS-Justiz RS0033855, RS0033952). 2.2. Die von einem Lebensgefährten während der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen und Aufwendungen sind in der Regel unentgeltlich und können daher grundsätzlich nicht zurückgefordert werden…
…§ 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind (RIS Justiz RS0033855; 8 Ob 538/89 mwN). Erschöpfen sich die Zuwendungen in reinen Dienstleistungen, so stützt sich die Rechtsprechung bei diesen zweckverfehlenden Arbeitsleistungen grundsätzlich nicht auf §…
…das Motiv und der Zweck der Leistung in einer dem Leistungsempfänger zweifelsfrei erkennbaren Weise zum Ausdruck gebracht worden sein (vgl RS0033952 [insb T1, T8, T9]; RS0033855, RS0033606). Nach ständiger Rechtsprechung ist daher auch eine in Erwartung eines erst abzuschließenden Vertrags erbrachte Vorleistung gemäß § 1435 ABGB wegen Nichtzustandekommens des Vertrags…
…als Grundlage für eine Kondiktion wegen des Wegfalls des Grundes oder des Nichteintritts des erwarteten Erfolgs angesehen (condictio causa data, causa non secuta; RIS Justiz RS0033855; RS0033952). Sie ist immer dann anzuwenden, wenn der Geschäftszweck oder ganz allgemein diejenigen Umstände weggefallen sind, die nach der Interessenabwägung und nach dem Sinn und…
…die Rechtsprechung aber einen Bereicherungsanspruch, wenn eine Leistung in der erkennbaren Erwartung eines weitergehenden Erfolgs erbracht wurde und diese Gegenleistung in weiterer Folge nicht eintrat (RS0033855, RS0033952; Rummel in Rummel, ABGB 3 § 1435 Rz 4; Mader in Schwimann / Kodek , ABGB 4 § 1435 Rz 11; Koziol…
… 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind (RIS-Justiz RS0033855), wobei der klagende Verein davon ausgeht, dass durch die Satzungsänderung vom 14. 3. 2013 die weitere wesentliche Einflussmöglichkeit des in die Wirtschaftskammer Österreich…
…causa non secuta). Diese setzt voraus, dass die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung waren, nachträglich weggefallen sind (RS0033855). 5.2. Nach den Feststellungen hat der Haftpflichtversicherer der Beklagten dem Kläger im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs unter anderem einen ausdrücklich für die mit der…
…causa non secuta). Diese setzt voraus, dass die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts die Grundlage der Leistung waren, nachträglich weggefallen sind (RS0033855). [4] 2.2 Nach dem Sachverhalt kann aber vom Wegfall der Umstände, die Sinn und Zweck der Leistung des Geldbetrags des Klägers waren, nicht die…
…in Schwimann 3 § 1435 Rz 8 ff; Koziol in KBB 4 § 1435 Rz 2 f; RIS-Justiz RS0033855, RS0033952; vgl auch RS0033698). Dabei verlangt die Rechtsprechung im Regelfall weder eine „Zweckabrede“ noch eine dem Bereicherungsschuldner „zurechenbare“ Erwartung. Vielmehr genügt…
…§ 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäfts Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind (RIS Justiz RS0033855). Für eigene Arbeitsleistungen und sonstige Leistungen kann, wenn der erwartete Rechtsgrund nicht eintrat, angemessene Entlohnung begehrt werden, deren Höhe grundsätzlich vom verschafften Nutzen unabhängig ist…
…in Schwimann 3 § 1435 Rz 8 ff; Koziol in KBB 4 § 1435 Rz 2 f; RIS-Justiz RS0033855, RS0033952). Dabei verlangt die Rechtsprechung entgegen Meissel (FS Koziol 302) und Fötschl ( ERPL 2002, 560) weder eine „Zweckabrede“ noch eine dem Bereicherungsschuldner „…
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