RS0043760 – OGH Rechtssatz
Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit welchem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig; die Rekursfrist beträgt vierzehn Tage.
…aus einem Aktenvermerk vom 22.12.2022 ergibt, sah das Erstgericht unter Bezugnahme auf Judikatur, die allerdings zu § 521a ZPO idF vor der ZVN 2009 erging (RS0043760, [T15]) , den Rekurs nicht als zweiseitig an. Dennoch stellte es diesen der Beklagten „zur Kenntnisnahme“ zu; diese erstattete keine Rekursbeantwortung . Der Rekurs ist…
…zurückweist, ist gemäß § 519 ZPO ein Rekurs ohne Rücksicht auf den Streitwert oder das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig (RIS Justiz RS0043893 [T7], RS0043760 [T17]). Der Rekurs ist im vorliegenden Fall daher zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die…
…Daraus leitet die Rechtsprechung ab, dass eine Rechtsmittelbeantwortung unzulässig sei (RIS-Justiz RS0118695, zuletzt 6 Ob 19/06x, zur Zurückweisung eines Rekurses; RIS-Justiz RS0098745, RS0043760, zuletzt 2 Ob 57/08h, zur Zurückweisung einer Berufung). Zuletzt hielt der Oberste Gerichtshof daran zumindest für jene Fälle fest, in denen die Entscheidung über…
…Zivilprozessrecht² Rz 1980; Kodek in Rechberger, ZPO² § 519 Rz 3; G. Kodek, Zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens, ÖJZ 2004, 534 [540]; RIS-Justiz RS0043760, RS0098745 ua; aM Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 519 Rz 75 f). Dennoch hat hier keine Zurückweisung der Rekursbeantwortung zu erfolgen, weil…
…ZPO. Der Rekurs gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem dieses die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, ist einseitig (RIS-Justiz RS0098745, RS0043760). An dieser in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsansicht hat der Oberster Gerichtshof zuletzt trotz der Bedenken Zechners (in Fasching/Konecny2 IV/1 § 519 ZPO Rz…
…Z 1 ZPO jedenfalls zulässig (RIS-Justiz RS0042770, RS0098745) und auch berechtigt. Dabei ist das Rekursverfahren nach ständiger Rechtsprechung einseitig (RIS-Justiz RS0098745 [T8, T12]; RS0043760). Die Rekurswerber weisen zutreffend darauf hin, dass am 30. Juli 2007 eine rechtswirksame Zustellung der Protokollsabschrift an den Beklagtenvertreter nicht erfolgte: Weder wurde die Sendung…
…3 Ob 163/05z, RIS-Justiz RS0043893; RS0043882). Das Verfahren über diesen Rekurs ist nach ständiger oberstgerichtlicher Rsp und überwiegender Ansicht im Schrifttum ein einseitiges (RS0043760, zuletzt 2 Ob 201/05f mwN; dagegen Zechner in Fasching, Zivilprozessgesetze2, § 519 ZPO Rz 75 f und § 521a Rz 14). II. Zur Frage…
…klagenden Partei war zurückzuweisen. Der Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem es die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, ist einseitig (RIS-Justiz RS0098745; RS0043760; ausdrücklich zur Verspätung 1 Ob 332/99a). Weil es sich bei der Zurückweisung eines Rechtsmittels um eine rein verfahrensrechtliche Entscheidung handelt, erfordert auch Art 6…
…nach dem 31. März 2009 erging (Art XIV Abs 2 leg cit). Anders als nach der bisherigen Rechtslage (RIS Justiz RS0043760, RS0098745) ist daher das Rekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof zweiseitig (§ 521a ZPO), weil die Zurückweisung der Berufung keine bloß verfahrensleitende Entscheidung ist (s…
…der hier infolge erstgerichtlicher Entscheidung vor dem 1. April 2009 noch anzuwendenden Rechtslage vor der ZPO Novelle 2009 nicht zweiseitig ist (RIS Justiz RS0043760, RS0098745), ist die Rekursbeantwortung der klagenden Partei zurückzuweisen. Der Kostenvorbehalt in Ansehung des Rekurses des Beklagten beruht auf § 52 Abs 1 ZPO.…
…der Rekurs gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem es eine Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, grundsätzlich bloß einseitig (RIS-Justiz RS0098745; RS0043760). Der Oberste Gerichtshof hat jedoch - im Lichte der Verfahrensgarantien nach Art 6 MRK - hievon dann Ausnahmen gemacht, wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel von der…
…§ 521a ZPO nicht genannt. Daraus leitet die Rechtsprechung ab, dass eine Rechtsmittelbeantwortung unzulässig sei (RIS-Justiz RS0118695 zur Zurückweisung eines Rekurses; RIS-Justiz RS0098745, RS0043760 zur Zurückweisung einer Berufung). Zuletzt hielt der Oberste Gerichtshof daran zumindest für jene Fälle fest, in denen die Entscheidung über das Rechtsmittel nicht von der…
…mit dem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 ZPO zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig; die Rekursfrist beträgt 14 Tage (RIS Justiz RS0043760). Bei der Beurteilung der Frage, ob bei Anwendung des § 501 Abs 1 ZPO im Zusammenhang mit § 55 Abs 4 JN zwischen mehreren Ansprüchen…
… Tage betrage; weiters wurde - ebenfalls wegen der Nichtnennung in § 521 Abs 1 ZPO aF - angenommen, dass das Rekursverfahren einseitig sei (RIS Justiz RS0098745, RS0043760). 4. Es trifft zwar zu, dass Zechner (in Fasching/Konecny ² § 519 ZPO Rz 75) die Auffassung vertrat, die Zurückweisung der Berufung…
…daher rechtsrichtig entschieden hat, stellt der Kläger nicht in Frage. Sein Rekurs muss daher erfolglos bleiben. Da das Rechtsmittel des Klägers einseitig ist (RIS Justiz RS0043760), ist die Rekursbeantwortung der Beklagten zurückzuweisen.…
…1 Z 1 ZPO gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem es eine Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, ist einseitig (RIS-Justiz RS0043760; RS0098745; Fasching, Lehrbuch2 Rz 1980; E. Kodek in Rechberger, ZPO3 § 519 Rz 7; G. Kodek, Zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens, ÖJZ 2004, 534 [540]; 2…
…Rechtsmittel - wie auch hier - nicht von der Verwertung eines durch eine Partei beigebrachten Beweises, sondern von der Wahrnehmung einer bereits aktenkundigen Tatsache abhängt (RIS-Justiz RS0043760 [T11], RS0098745 [T10]; siehe zuletzt etwa 6 Ob 265/06y). Demzufolge ist die Rekursbeantwortung der Klägerin zurückzuweisen. 7. Die Kostenentscheidung beruht auf § 41 Abs…
…Gründen zurückgewiesen hat, ist zwar immer mit Rekurs anfechtbar, doch ist dieser einseitig und daher innerhalb von 14 Tagen zu erheben (stRsp RIS-Justiz RS0098745; RS0043760). Die von der Rekurswerberin ins Treffen geführte gegenteilige Lehrmeinung wird von der Rechtsprechung abgelehnt (mit ausführlicher Begründung zuletzt: 6 Ob 10/07z = RIS-Justiz RS0098745…
…der Rekurs gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem es die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückweist, nach herrschender Ansicht einseitig ist (RIS-Justiz RS0043760, RS0098745; Fasching, LB2 Rz 1980; E. Kodek in Rechberger2 § 519 ZPO Rz 3). Anderer Meinung ist Zechner in Fasching, Kommentar2 § 519 ZPO Rz…
…darauf, dass der Rekurs gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem eine Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde, bloß einseitig ist (RIS Justiz RS0043760; RS0098745; E. Kodek in Rechberger , ZPO3 Rz 7 zu § 519; G. Kodek , Zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens, ÖJZ 2004, 534 [540]; 7 Ob…
…der Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, einseitig (RIS Justiz RS0043760; RS0098745), weshalb die Rekursbeantwortung zurückzuweisen war.…
…Grund eines Rekurses gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem es die Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückwies, jedenfalls dann einseitig ist (RIS-Justiz RS0043760, RS0098745), wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel - wie auch hier - nicht von der Verwertung eines durch eine Partei beigebrachten Beweises, sondern von der Wahrnehmung einer…
…94), wobei der Rekurs - anders als jener gegen die Zurückweisung der Klage - einseitig ist und die Rekursfrist daher 14 Tage beträgt (RIS-Justiz RS0098745 und RS0043760; Fasching Zivilprozessrecht2 Rz 1980; Kodek in Rechberger2 Rz 3 zu § 519 ZPO). Der Rekurs ist auch berechtigt: Bereits eingangs seiner Berufung hat der Kläger…
…behandeln ist (vgl EFSlg 57.843; Kodek in Rechberger Rz 3 zu § 519 ZPO). Der nicht zweiseitige Rekurs (vgl RIS Justiz RS0043760) ist zulässig und auch berechtigt. Zunächst bestehen keine Bedenken an der analogen Anwendbarkeit des § 235 Abs 5 ZPO im Verfahren nach §…
…eines zweiseitigen Rekurses gemäß § 521a ZPO ist und daher das Rekursverfahren einseitig ist (8 ObA 83/99k, SSV-NF 12/112 ua; RIS-Justiz RS0043760). Der Kläger erachtet sich durch die Begründung der seinem Klagebegehren vollinhaltlich stattgebenden Entscheidung des Erstgerichtes vom 20. 1. 2000 weiterhin insofern beschwert, als der Zuspruch…
…Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig; die Rekursfrist beträgt daher 14 Tage (RIS-Justiz RS0043760). Der unrichtig (§ 520 Abs 1 ZPO) an das Berufungsgericht adressierte Rekurs langte dort am 14. 1. 2002 ein und wurde von diesem unverzüglich zur…
…ihres Prozessstandpunktes in Anspruch zu nehmen. Für sie kam nur die Bekämpfung des Zurückweisungsbeschlusses in Betracht, die der kürzeren (14 tägigen) Rechtsmittelfrist unterliegt (RIS Justiz RS0043760). Der Rekurs ist somit als verspätet zurückzuweisen.…
…gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem es eine Berufung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen hat, nach herrschender Ansicht bloß einseitig ist (RIS-Justiz RS0043760; RS0098745; Fasching, Lehrbuch2 Rz 1980; E. Kodek in Rechberger, ZPO3 Rz 7 zu § 519; G. Kodek, Zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens, ÖJZ 2004, 534 [540…
…§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne die Beschränkung des § 502 Abs 1 ZPO zulässig (stRspr, zuletzt 1 Ob 190/99v; RIS-Justiz RS0043760); er ist auch berechtigt. § 464 Abs 3 erster Satz ZPO idF BGBl 1955/282 und des VerfHG BGBl 1973/569 lautet: Hat eine die…
…sei. Vorauszuschicken ist, daß das Rechtsmittel gegen den Zurückweisungsbeschluß eines Rekursgerichtes, mit dem ein Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde, einseitig ist (RZ 1994/47; RS0043760). Der Rechtsmittelwerber erachtet den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO als gegeben, weil über eine (noch) nicht auf den Rechtsweg gehörige Sache…
…ZPO**2 Rz 2 vor § 514 und Rz 1 zu § 521a; vgl auch 6 Ob 623/95; 3 Ob 12/00m; RIS-Justiz RS0043760). Die Verlassenschaft ist durch die Zurückweisung eines Gläubigerantrags auch nicht beschwert; es fehlt daher eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung (RIS-Justiz RS0006598, RS0041770, RS0043815). Soweit schließlich im…
…welchem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, nicht zweiseitig ist (siehe die Entscheidungen zu RIS-Justiz RS0043760; Kodek aaO § 519 ZPO Rz 3), ist die Rekursbeantwortung der klagenden Partei ebenfalls zurückzuweisen.…
…§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO jedenfalls zulässig (RIS Justiz RS0042770, RS0098745). Dieses Rekursverfahren ist einseitig (RIS Justiz RS0098745 [T8, T12]; RS0043760). Die Rekursbeantwortung des Klägers war daher als unzulässig zurückzuweisen. II. Der Rekurs ist berechtigt. 1. Hat eine Partei für einen Rechtsstreit Prozessvollmacht erteilt, so haben…
Rückverweise