RS0060544 – OGH Rechtssatz
Die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe kann unterbleiben, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (hier: auf Grund eines ungültigen Vertrages; so schon JBl 1953,297).
…Die Prüfung weiterer Abweisungsgründe nach § 95 Abs 3 GBG kann unterbleiben, weil das Gesuch aufgrund der vorgelegten Urkunde nicht wiederholt werden kann ( RS0060544 ).…
…Die Prüfung weiterer Abweisungsgründe nach § 95 Abs 3 GBG kann unterbleiben, weil das Gesuch aufgrund der vorgelegten Urkunden nicht wiederholt werden kann (RS0060544). Der ordentliche Revisionsrekurs ist daher zurückzuweisen.…
…wegen Fristablaufs nicht mehr wiederholt werden kann (5 Ob 242/07k = wobl 2008/62, 177 [zust Call ] = NZ 2009/24, 88; RIS-Justiz RS0060544).…
…Superädifikat nicht geeignet. Die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe kann unterbleiben, weil die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs aufgrund der vorgelegten Urkunde nicht in Betracht kommt (RIS-Justiz RS0060544).…
…die Antragstellung auf der Basis der hier geltend gemachten vertraglichen Grundlagen nicht erfolgreich wiederholt werden kann, kann die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe unterbleiben (RIS Justiz RS0060544 [T10]).…
…Wohnungseigentümer nicht vorgesehen ist, war in Stattgebung des Revisionsrekurses mit Antragsabweisung vorzugehen. Einer Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe bedarf es bei dieser Sachlage nicht (RIS Justiz RS0060544). 6. Die Stellungnahme des Antragstellers zum Revisionsrekurs ist im Hinblick auf die Einseitigkeit des Grundbuchverfahrens unzulässig (5 Ob 233/02d) und war deshalb…
…unterbleiben, weil die Wiederholung des Grundbuchgesuchs im abweislich erledigten Umfang auf der Grundlage der insoweit nicht ausreichend bestimmten Eintragungsurkunde nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544). Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG ist der Revisionrekurs unzulässig und zurückzuweisen.…
…allfälliger weiterer Abweisungsgründe kann unterbleiben, wenn die Wiederholung des Grundbuchgesuchs auf der Grundlage der zu Zweifeln Anlass gebenden Vertragsurkunden nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544). 8. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG ist der Revisionrekurs somit unzulässig und zurückzuweisen.…
…den weiteren vom Rekursgericht genannten Abweisungsgrund erübrigt sich im Hinblick darauf, dass das Gesuch als solches mit den vorliegenden Pfandbestellungsurkunden nicht wiederholbar ist (RIS Justiz RS0060544). Im Hinblick auf die Zurückweisung des Rechtsmittels erübrigt sich die Durchführung eines Verbesserungsverfahrens für den mit einem Formmangel behafteten Rechtsmittelschriftsatz (§ 89c Abs …
…auf der Basis der hier geltend gemachten vertraglichen Grundlagen nicht erfolgreich wiederholt werden kann, war auf allfällige weitere Abweisungsgründe nicht einzugehen (stRsp, vgl RIS Justiz RS0060544). Einer weiteren Begründung bedarf diese Zurückweisung sohin nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
…allfälliger weiterer Abweisungsgründe des Gesuchs im Grundbuchsverfahren unterbleiben kann, wenn eine Wiederholung des Gesuchs ausgeschlossen ist, welcher Grundsatz auch im Urkundenhinterlegungsverfahren Anwendung findet (RIS Justiz RS0060544 [T5]), bedarf es keines Eingehens auf die im Revisionsrekurs geltend gemachten Fragen in Zusammenhang mit den weiteren Abweisungsgründen. Die Voraussetzungen des § 62 Abs…
…Justiz RS0105768). 6. Da die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe im Grundbuchsverfahren unterbleiben kann, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544), bedarf es keines Eingehens auf den vom Erstgericht bejahten Abweisungsgrund der mangelnden Bestimmtheit der eingegangenen Verpflichtung.…
…wurde, auswirkt, bedarf es nicht, weil eine Wiederholung des Gesuchs auf der Grundlage des zu Zweifeln Anlass gebenden Leibrentenvertrags nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544). 4. Für den Revisionsrekurs gebühren unabhängig von seiner Erfolglosigkeit schon deshalb keine Kosten, weil nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Grundbuchsverfahren kein Kostenersatz stattfindet…
…351 [Entscheidungsanmerkung zu 5 Ob 193/10h]), bedarf hier keiner Klärung, weil die Antragstellerin ihr Gesuch mangels Legitimation nicht wiederholen kann (RIS Justiz RS0060544). Ob die von den Pfandgläubigern erteilten Vollmachten (auch) eine, jedenfalls nicht ausdrücklich erwähnte und den Pfandrang verschlechternde Vorrangseinräumung, etwa als minus gegenüber einer üblicherweise allerdings…
…haben, kann dieser Vertrag nicht taugliche Grundlage für eine neue Antragstellung sein. Es erübrigt sich daher dessen Prüfung auf seine Eignung als Eintragungsgrundlage (RIS Justiz RS0060544). 2.1. Das Begehren auf Löschung des Bestandrechts muss im vorliegenden Kontext schon deshalb infolge untrennbaren Zusammenhangs (vgl RIS Jusitz RS0114310) erfolglos bleiben, weil es der…
…4. Die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe (§ 95 Abs 3 GBG) kann unterbleiben, wenn die Wiederholung des erfolglosen Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (RIS-Justiz RS0060544). Das trifft hier zu, weil die begehrte Grundbuchseintragung unzulässig ist. Ein Eingehen auf den zweiten vom Erstgericht angezogenen Abweisungsgrund erübrigt sich daher.…
…Bedenken gegen die Tauglichkeit des im Weg der Mehrfachvertretung abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrags als Eintragungsgrundlage erübrigen ein Eingehen auf die von den Vorinstanzen angestellten Erwägungen (RIS-Justiz RS0060544); im Übrigen würde eine Sanierung der fehlenden Zustimmung (und Vorlage der Vollmachtsurkunden) im Hinblick auf den Umstand, dass der Vierzehntantragsteller und die Fünfzehntantragstellerin gar nicht…
…Vorinstanzen zu den Voraussetzungen einer bücherlichen Durchführung einer Teilung von Wohnungseigentumsobjekten nach § 16 Abs 2 WEG 2002 einzugehen (vgl RIS Justiz RS0060544). Mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von der Qualität des § 62 Abs 1 AußStrG war der außerordentliche Revisionsrekurs daher zurückzuweisen.…
…die Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanzen. Dafür ist keine erhebliche Rechtsfrage zu klären und es muss auch auf weitere Abweisungsgründe nicht eingegangen werden (RIS Justiz RS0060544).…
…auf Basis des hier als Eintragungsgrundlage geltend gemachten Dienstbarkeitsvertrags nicht erfolgreich wiederholt werden kann, war auf allfällige weitere Abweisungsgründe nicht einzugehen (stRsp; vgl RIS Justiz RS0060544).…
…94 Abs 1 Z 3 GBG). Auf weitere Abweisungsgründe einzugehen erübrigt sich, weil eine Wiederholung dieses Gesuchs nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544; zuletzt 5 Ob 15/10g). Dem Revisionsrekurs war insofern der Erfolg zu versagen.…
…auf der Basis der hier geltend gemachten vertraglichen Grundlagen nicht erfolgreich wiederholt werden kann, war auf allfällige weitere Abweisungsgründe nicht einzugehen (stRsp vgl RIS-Justiz RS0060544). Einer weitergehenden Begründung bedarf diese Zurückweisung sohin nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
…aus Gründen der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung. [23] 5. Weitere Abweisungsgründe müssen nicht geprüft werden, weil das Grundbuchsgesuch mit den vorgelegten Urkunden nicht wiederholt werden kann (RS0060544).…
…Vollzugsersuchens nicht in Betracht kommt, erübrigt sich ein Eingehen auf die weitere Begründung des Rekursgerichts und die von der Klägerin relevierte Rechtsfrage (vgl RIS Justiz RS0060544). Es stellen sich daher keine vom Obersten Gerichtshof zu beantwortenden erheblichen Rechtsfragen iSd § 62 Abs 1 AußStrG.…
…das Grundbuchsgesuch daher abzuweisen, ohne dass es noch der Klärung bedurft hätte, ob für das Erkenntnis des OAS eine Rechtskraftbestätigung erforderlich gewesen wäre (RIS Justiz RS0060544). …
…als Eintragungsgrundlage, weshalb in Stattgebung des Revisionsrekurses das Grundbuchsgesuch abzuweisen war. Ein Eingehen auf die von der Rechtsmittelwerberin weiter vorgetragenen Einwände erübrigt sich (RIS Justiz RS0060544). Im Grundbuchsverfahren findet auch weiterhin kein Kostenersatz statt (RIS Justiz RS0035961 [T5]; 5 Ob 154/06t; 5 Ob 94/06v; 5 Ob 198/05m; 5…
…94 Abs 1 Z 2 GBG die Bewilligung des Eintragungsgesuchs aufgrund der vorgelegten Verkaufsvollmacht endgültig (also ohne Notwendigkeit einer Befassung mit anderen Eintragungshindernissen: RIS Justiz RS0060544) ausschließt. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verbotsnorm des § 1371 ABGB nicht auch nach Fälligkeit der Pfandforderung ausgestellte Verkaufsvollmachten erfasst, wenn sie…
…allfälliger weiterer Abweisungsgründe kann unterbleiben, weil die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs wegen einer dem zu beurteilenden Grundbuchsgesuch zugrundeliegenden mangelhaften Urkunde nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544 [T1]).…
…Antragstellung auf der Basis der hier geltend gemachten vertraglichen Grundlagen nicht erfolgreich wiederholt werden kann, war auf weitere Abweisungsgründe nicht einzugehen (stRsp vgl RIS Justiz RS0060544 mzN).…
…Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe bedürfte, weil die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs auf Grund des notariellen Schenkungsanbot vom 12. August 1992 nicht in Betracht kommt (RIS-Justiz RS0060544). 3. Der Rechtsmittelwerber hat die Kosten seines Revisionsrekurses selbst zu tragen. Trotz der allgemeinen Verweisung des § 75 Abs 2 GBG idF des AußStrBeglG auf…
… 95 Abs 3 GBG. Von der Prüfung sämtlicher Abweisungsgründe kann aber abgesehen werden, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544). Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor. Die Betreibende macht in ihrem Revisionsrekurs (jedenfalls, weil im Exekutionsantrag davon keine Rede war, erstmals ausdrücklich) geltend…
…Vorschrift des § 95 Abs 3 GBG nicht einzugehen, weil eine Wiederholung des Eintragungsgesuches auf Grundlage des vorliegenden Gerichtsprotokolls nicht in Betracht kommt (RIS-Justiz RS0060544). Es kann dahingestellt bleiben, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass das Bezirksgericht St. Pölten (der Vorschrift des § 210 Abs 2 ZPO zuwider) zur…
…Eine Wiederholung des Grundbuchsgesuches auf Grund der vorlegten Abschriften komme nicht in Betracht, weshalb die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe unterbleiben könne (aaO; auch RIS-Justiz RS0060544). Diese Entscheidung enthält den Ausspruch, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes zwar Euro 20.000 übersteigt, der Revisionsrekurs jedoch nicht zulässig sei. Letzteres wurde damit begründet, dass…
…Anwendungsfall des § 95 Abs 3 GBG liegt nicht vor, weil eine Wiederholung des Grundbuchsantrages durch die Antragstellerin nicht in Betracht kommt (vgl RIS-Justiz RS0060544). Aus verfahrensökonomischen Gründen wird lediglich bemerkt, dass für die Eintragung einer derartigen Verfügungsbeschränkung die Mitwirkung der Überwachungseinrichtung (hier: Depotbank) entbehrlich wäre (vgl SZ 65/110…
…5. Auf allfällige weitere Abweisungsgründe ist nicht einzugehen, weil eine Wiederholung dieses Gesuchs mit dem die Eintragungsgrundlage bildenden Vertrag nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544). Dem Revisionsrekurs muss demnach ein Erfolg versagt bleiben.…
…geltend gemachten vertraglichen Grundlagen nicht erfolgreich wiederholt werden kann, kommt es auf den weiteren vom Rekursgericht herangezogenen Abweisungsgrund nicht mehr an (stRsp vgl RIS Justiz RS0060544). Einer weitergehenden Begründung bedarf diese Zurückweisung nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG iVm § 126 Abs 3 GBG).…
…95 Abs 3 GBG. Von der Prüfung sämtlicher Abweisungsgründe kann aber abgesehen werden, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544). Ein solcher Fall liegt hier, wie noch zu zeigen sein wird, vor. Die Betreibende macht in ihrem Revisionsrekurs (erstmals, weil im Exekutionsantrag davon keine…
…95 Abs 3 GBG. Von der Prüfung sämtlicher Abweisungsgründe kann aber abgesehen werden, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0060544). Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor. Die Betreibende hat bereits im Exekutionsantrag geltend gemacht, das Simultanzwangspfandrecht sei antragsgemäß einzuverleiben, weil die Verbotsberechtigte auf…
…eines Eintragungsgesuches entgegenstehen - nicht einzugehen, weil eine Wiederholung des Grundbuchsgesuches auf Grundlage des Bescheides vom 17. 4. 1991 ohnehin nicht in Betracht kommt (RIS-Justiz RS0060544).…
…zutreffend. Der Umstand, dass die vorgelegte Abtretungserklärung auch kein anderes Gesuch um Vornahme der begehrten Grundbuchsberichtigung tragen kann, erübrigt die Prüfung weiterer Abweisungsgründe (RIS Justiz RS0060544). Es war daher wie im Spruch zu entscheiden.…
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