7Ra59/24m—OLG Graz Entscheidung
18. Februar 2025
…entsteht. Es handelt sich dabei um den „Wuchertatbestand“, das bedeutet, dass die ungünstige Lage des Verkürzten ausgebeutet wird, was zumindest fahrlässiges Ausnützen erfordert ( RS0104129 ; Bollenberger/P. Bydlinski in Bydlinski/Perner/Spitzer ABGB 7 § 879 Rz 18). Der Kläger leitet dies aus seiner Minderjährigkeit und daraus ab, dass er…