Die Wertung eines raschen Rückfalls als besonderen Erschwerungsumstand verstößt trotz Anwendung des § 39 StGB (angesichts der fünfjährigen Rückfallsverjährungsfrist des § 39 Abs 2 StGB) nicht gegen das Doppelverwertungsverbot.
…Bejahung der – keine Änderung des Strafsatzes bewirkenden – Strafrahmenerweiterung nach § 39 Abs 1 StGB (US 2 und 14, RIS-Justiz RS0090973, RS0108868 [T2]) und - der „mehrfache[n] Tatbegehung im Rahmen der Gewerbsmäßigkeit“ (US 15) schon deshalb, weil diese hier nicht allein nach…
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