18Bs138/25p—OLG Wien Entscheidung
26. Juni 2025
…das Erstgericht hätte den Angeklagten als unbescholten ansehen und dies mildernd werten müssen, überzeugt nicht. Unbescholtenheit stellt für sich alleine keinen Milderungsgrund dar (RIS-Justiz RS0091436). Grundsätzlich stehen Vorstrafen der Annahme eines ordentlichen Lebenswandels entgegen, auch ausländische Vorstrafen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 73 StGB, selbst dann, wenn sie in…