RS0035528 – OGH Rechtssatz
Mehrere Kläger oder Beklagte sind Streitgenossen nach § 11 Z 1 ZPO nF, wenn sie auch nur aus demselben tatsächlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind (Petrasch, Das neue Revisionsrecht, ÖJZ 173).
…liegt vor, wenn die Streitgenossen in Ansehung des Streitgegenstands in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus demselben tatsächlichen Grund oder solidarisch berechtigt oder verpflichtet sind ( RS0035528 [T7]). [22] 3.4.2 Aus der unter 3.2 dargestellten Rechtsprechung lässt sich – entgegen dem Revisionsrekurs – nicht ableiten, dass die Unwirksamkeit einer Schiedsklausel in…
…auch vor, wenn für alle Streitgenossen ein einheitlicher rechtserzeugender Sachverhalt gegeben ist ( Schneider in Fasching/Konecny 3 § 11 ZPO Rz 12 mwN; RS0035528 [T1, T5]), ohne dass für einen Streitgenossen noch weitere rechtserzeugende Tatsachen für die Ableitung des Anspruchs hinzutreten (RS0035450). [12] 3.4. Im vorliegenden Fall stützt…
…zu einer Zusammenrechnung der Streitwerte, wenn die geltend gemachten Forderungen in einem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehen (5 Ob 60/20i; RS0035450 [T8]; RS0035528 [T 9 ]). 3. Eine Berechtigung oder Verpflichtung aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund iSd § 11 Z 1 ZPO setzt einen einheitlichen rechtserzeugenden…
…Zusammenrechnung der Streitwerte, wenn die geltend gemachten Forderungen in einem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehen (5 Ob 88/20g Pkt 2. mwN; RS0035528 [T9]). Die eine materielle Streitgenossenschaft begründende Rechtsgemeinschaft muss sich auf den Streitgegenstand „im engeren Sinn“ beziehen (1 Ob 309/02a Pkt…
…Sinn des § 11 Z 1 ZPO setzt einen einheitlich rechtserzeugenden Tatbestand voraus, ohne dass für einen Streitgenossen noch weitere rechtserzeugende Tatsachen hinzutreten (RIS-Justiz RS0035528, RS0035450). Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Die klagenden Parteien leiten ihre Forderungen aus zwar gleichartigen, aber doch jeweils getrennten Vertragsverhältnissen ab, sodass…
…Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO auch dann vor, wenn mehrere Personen in Ansehung des Streitgegenstands solidarisch berechtigt oder verpflichtet s ind (RS0035528 [T7]). [15] Vor der Änderung des § 11 Z 1 ZPO durch die Zivilverfahrensnovelle 1983 war die Rechtsprechung zur F rage, ob jede…
…setzt einen einheitlichen rechtserzeugenden Tatbestand voraus, ohne dass für einen Streitgenossen noch weitere rechtserzeugende Tatsachen für die Ableitung des Anspruchs hinzutreten (RIS Justiz RS0035450, RS0035411, RS0035528 [T1]). Liegt nur eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO vor, kommt es selbst dann nicht zu einer Zusammenrechnung, wenn die…
…ergeben. Das erfordert das Vorliegen eines einheitlichen rechtserzeugenden Sachverhalts ( Schubert in Fasching / Konecny 2 II § 11 ZPO Rz 10; RIS Justiz RS0035450, RS0035528 [T1]; zuletzt etwa 9 ObA 120/09a und 5 Ob 119/11b). Liegt nur eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z…
…ist dann anzunehmen, wenn für die Streitgenossen ein einheitlicher rechtserzeugender Sachverhalt gegeben ist (vgl Schubert in Fasching § 11 ZPO Rz 10; allgemein RIS-Justiz RS0035528). Nach dem Vorbringen wird hier von beiden Klägerinnen als Miteigentümerinnen ein Schadenersatzanspruch daraus geltend gemacht, dass die Hausverwaltung eine überhöhte Professionistenabrechnung berücksichtigte. Beide Klägerinnen legen…
…sein können, wenn sie ihre Rechte aus einem für alle Rechtsgenossen insgesamt einheitlich zu beurteilenden Sachverhalt ableiten; entscheidend ist daher derselbe tatsächliche Grund (RIS Justiz RS0035528, insb [T7]). Ein solcher ist jedenfalls vertretbar dann anzunehmen, wenn, wie behauptet, auch die sechstbeklagte Partei als Tatkomplizin an den behaupteten Malversationen des Erstbeklagten durch…
…sie ihre Rechte aus einem für alle Rechtsgenossen insgesamt einheitlich zu beurteilenden Sachverhalt ableiten. Entscheidend ist der gleiche tatsächliche Klagegrund, also ein einheitlicher rechtserzeugender Sachverhalt (RS0035528 [T1]). 1.3. Der Sechstkläger und die Siebentklägerin bilden eine solche materielle Streitgenossenschaft, weil sie ihr (Zahlungs und Feststellungs )Begehren aus einer einheitlichen Schädigung durch…
…vgl 5 Ob 119/11b). 3.2.2 Dass sich die Ansprüche aus einem tatsächlichen Grund ergeben, erfordert das Vorliegen eines einheitlichen rechtserzeugenden Sachverhalts (RS0035528 [T1]; 4 Ob 104/11i). Liegt nur eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO vor, kommt es selbst dann…
…119/11b; vgl 7 Ob 110/19f). Dass sich die Ansprüche aus demselben tatsächlichen Grund ergeben, erfordert das Vorliegen eines einheitlichen rechtserzeugenden Sachverhalts (RS0035528 [T1]). Die Mit und Wohnungseigentümer sind auch nicht aus demselben tatsächlichen Grund berechtigt, leiten sie ihre Forderungen zwar aus gleichartigen, aber doch jeweils getrennten Vertragsverhältnissen…
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