6R77/26z—OLG Linz Entscheidung
01. Juli 2026
…ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. Dabei hat er auch einzukalkulieren, dass der vorausfahrende Skifahrer seine Fahrlinie durch eine Abfahrt in weiten Bögen kreuzen könnte (vgl RS0023404 [T1]). Auf der Skipiste hat der vordere, langsamere Skifahrer grundsätzlich Vorrang. Da beim Skifahren der Vertrauensgrundsatz gilt (RS0023645), darf er darauf vertrauen, dass nachfolgende Skifahrer…