JudikaturOGH

RS0087504 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2024

Keine Änderung der Zuständigkeit des Vollzugsgerichtes, wenn während des Verfahrens von diesem Gericht der Strafgefangene in eine nicht im Sprengel des Vollzugsgerichtes liegende Strafvollzugsanstalt überstellt wird.

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