JudikaturOGH

RS0054028 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juli 2020

Aus Art 92 Abs 1 B-VG lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass jede in einem gerichtlichen Verfahren erfließende Entscheidung (hier: über die Haftfrage) einem Rechtszug an den OGH unterworfen sein müsste.

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