RS0054028 – OGH Rechtssatz
Aus Art 92 Abs 1 B-VG lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass jede in einem gerichtlichen Verfahren erfließende Entscheidung (hier: über die Haftfrage) einem Rechtszug an den OGH unterworfen sein müsste.
…§ 8a MedienG) garantiert daher die MRK ebenso wenig wie im Übrigen Art 92 Abs 1 B VG (vgl RIS Justiz RS0044092, RS0054028, RS0121377). Schließlich gebietet auch der Gleichheitssatz (Art 7 Abs 1 B VG) nicht, Antragsteller im selbständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG zu…
…liegt hier nicht vor. [6] Gegen diesen Rechtsmittelausschluss bestehen, was der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (RS0046010 [T3]; vgl auch RS0054028; RS0044057). [7] Das unzulässige Rechtsmittel der Beklagten war daher ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen.…
…Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten kein Recht auf einen Instanzenzug und vor allem kein Recht auf einen Rechtszug zum Obersten Gerichts hof gewährt ( RS0121377 ; RS0054028 ; RS0043962 [T3, T6, T14, T15]; RS0074613 ). Davon ausgehend bestehen gegen Rechtsmittelbeschränkungen grundsätzlich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Zugang zu den Gerichten als solcher gewahrt…
…6 MRK der Schluss ziehen, dass jede in einem gerichtlichen Verfahren erfliessende Entscheidung einem Rechtszug an den Obersten Gerichtshof unterworfen sein müsste (RIS-Justiz RS0044057; RS0054028; RS0042729; RS0044092; RS0102362; Adamovic/Funk, Österreichisches Verfassungsrecht3, 315). Damit liegt keine die Anrufung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigende Rechtsfrage vor (RIS-Justiz RS0116943). Das insoweit unzulässige…
…gewährt (RIS-Justiz RS0079186) und Art 92 B-VG den Gesetzgeber nicht hindert, in bestimmten Fällen den Rechtszug an den Obersten Gerichtshof auszuschließen (RIS-Justiz RS0054028; siehe etwa auch zu Kostenentscheidungen der zweiten Instanz als Prozessgericht 1 Ob 362/97k = SZ 70/246). Der Kostenrekurs der Klägerin ist daher jedenfalls unzulässig…
… 502 Abs 2 ZPO gerade mangelt (zur Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittelzuges an den Obersten Gerichtshof auch aus verfassungsrechtlicher Sicht vgl RIS Justiz RS0054028, RS0074613 und RS0079186). Eine durch die Aktenlage nicht gedeckte Ablehnung der Prüfung einzelner Berufungsgründe durch das Berufungsgericht bildet darüber hinaus auch nur den Revisionsgrund der…
… 6 EMRK der Schluss ziehen lasse, dass jede in einem gerichtlichen Verfahren erfließende Entscheidung einem Rechtszug an den Obersten Gerichtshof unterliegen müsse (RIS-Justiz RS0054028; RS0044092; RS0042729; RS0044057; RS0079186), derartige verfassungsrechtliche Bedenken bereits verneint (5 Ob 263/04v), woran festzuhalten ist. Damit gelingt es der Mutter aber nicht…
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