RS0086997 – OGH Rechtssatz
Der strafbestimmende Wertbetrag ist eine außerhalb des jeweiligen Tatbestands gelegene, ausschließlich objektive (zusätzliche) Strafbarkeitsvoraussetzung, welche strafbarkeitseinschränkend wirkt und darum zum Schuldprinzip (§ 4 StGB, § 6 FinStrG) nicht im Widerspruch steht.