5Ob158/18y—OGH Entscheidung
13. Juni 2019
…und Wohnrecht 23 RichtWG § 2 Rz 3; Sammer , immo aktuell 2019, 78). Gesetze sind aber so auszulegen, dass sie einen Anwendungsbereich haben (RS0010053; RS0111143). Sind zwei Auslegungsvarianten vom Wortlaut gedeckt, ist daher der Auslegungsvariante, die der Norm einen eigenen Anwendungsbereich belässt, der Vorzug zu geben (RS0010053 [T1]). Die…