Achtenswerte Beweggründe liegen nur dann vor, wenn der Tat nach dem Durchschnittsempfinden eines sozial integrierten wertbewußten Menschen unseres Kulturkreises eine sittlich positive Einschätzung zuteil werden könnte.
…lägen nur dann vor, wenn der Tat nach dem Durchschnittsempfinden eines sozial integrierten wertbewussten Menschen eine sittlich positive Einschätzung zuteil werden könnte (vgl RIS-Justiz RS0091534), wovon vorliegend keine Rede sein kann. Eine weitreichende psychische Beeinflussung durch einen Dritten, die nach Art und Umständen auch einen maßgerechten Charakter zur Tat gedrängt…
…10/1), sohin wenn der Tat nach dem Durchschnittsempfinden eines sozial integrierten wertbewussten Menschen unseres Kulturkreises eine sittlich positive Einschätzung zuteil werden könnte (RIS-Justiz RS0091534). Dass das Tatmotiv bloß „menschlich begreiflich“ ist, macht es allerdings noch nicht in jedem Fall auch achtenswert. So ist etwa die Begehung einer…
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